Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg: Verfahren findet nach Entscheidung des Generalbundessanwaltes vor dem Landgericht Magdeburg statt
Magdeburg. Nach der Entscheidung des Generalbundesanwaltes das Verfahren nicht zu übernehmen steht fest, dass die 1. große Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Magdeburg zuständig bleibt. Nach derzeitigem Sachstand wird das Gericht frühestens am 13. Oktober 2025 eine Eröffnungsentscheidung treffen und hierbei … Weiter