Apothekerverband: COVID-19-Impfzertifikate können ausschließlich für Impfungen ausgestellt werden
Berlin, 12. Januar 2022 – Immer häufiger werden Apothekenteams auf vermeintlich oder tatsächlich fehlerhaft ausgestellte Impfzertifikate angesprochen. „Die Grundregel ist: Nur wer tatsächlich geimpft wurde, bekommt ein Impfzertifikat ausgestellt – wenn jemand genesen ist, bekommt er hingegen ein Genesenenzertifikat“, sagt … Weiter