Apothekerverband: COVID-19-Impfzertifikate können ausschließlich fĂŒr Impfungen ausgestellt werden

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Berlin, 12. Januar 2022 – Immer hĂ€ufiger werden Apothekenteams auf vermeintlich oder tatsĂ€chlich fehlerhaft ausgestellte Impfzertifikate angesprochen. „Die Grundregel ist: Nur wer tatsĂ€chlich geimpft wurde, bekommt ein Impfzertifikat ausgestellt – wenn jemand genesen ist, bekommt er hingegen ein Genesenenzertifikat“, sagt … Weiter