Neues Gesetz für Mutterschutz: Schutz nach Fehlgeburt eingeführt
Schwangere, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben ab sofort Anspruch auf Mutterschutz. Die entsprechende Gesetzesänderung trat zum 1. Juni in Kraft. Mit dem neuen Gesetz erhalten Frauen bei einer Fehlgeburt ab dem vierten Schwangerschaftsmonat erstmals eine gesetzlich … Weiter