Magdeburg. Zum gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Rundfunkbeitrag erklärt Staatsminister Rainer Robra: „Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag ist eine Zäsur. Mit ihr treten messbare und überprüfbare Indikatoren und Kriterien an die Stelle der wiederholt vorgetragenen Beteuerungen der Intendanten, die öffentlich-rechtlichen Programmangebote seien vielfältig und ausgewogen. In der Konsequenz sind die behauptete Vielfalt und Ausgewogenheit grundsätzlich durch die Beitragszahler widerlegbar. Die Anstalten sind gut beraten, künftig verstärkt darauf zu achten, dass ihr Programmangebot über jeglichen Zweifel erhaben ist, so dass ein solcher Nachweis schwer zu führen ist.“
Das Gericht hatte entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags mit dem Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang steht, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt. Maßstab für die Überprüfung des Programmqualität ist das Gesamtprogrammangebot des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks über einen Zeitraum von zwei Jahren. Würde hier ein grober Verstoß gegenüber dem Vielfaltsgebot festgestellt werden, könnte dies zu Lasten der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Rundfunkbeitragspflicht gehen.
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Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt am 16. Oktober 2025