Reinhardt: RĂŒcknahme der Neupatientenregelung ist unredlich

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Berlin – „Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ist kein durchdachtes, schlĂŒssiges Konzept. Es ist ein reines Spargesetz – mehr nicht.“ So kritisiert BundesĂ€rztekammer-PrĂ€sident Dr. Klaus Reinhardt (Foto) die PlĂ€ne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung.

In Anbetracht der enormen Herausforderungen fĂŒr Politik, Wirtschaft und Gesellschaft mĂŒsse sich der Staat darauf konzentrieren, systemrelevante Strukturen zu erhalten und zu stĂ€rken, zu denen das Gesundheitswesen ohne jeden Zweifel gehöre. „Wer hier sinnvolle Strukturen kassieren will, lĂ€sst uns alle einen sehr hohen Preis zahlen. Deshalb appelliere ich an die verantwortlichen Politiker: Ersparen Sie uns sinnlose Rotstiftpolitik. Wenn Sie schon sparen, dann bitte nicht an kreativen Gedanken und sinnvollen Konzepten“, forderte Reinhardt.

Kritisch sieht Reinhardt insbesondere die in dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vorgesehene Streichung der extrabudgetĂ€ren VergĂŒtung fĂŒr Neupatienten in den Arztpraxen. „Es ist ja nicht nur so, dass durch den geplanten Wegfall der Neupatienten-Regelung rund 400 Millionen Euro in der Versorgung fehlen, es kommen ja zugleich noch ganz erhebliche Mehrkosten durch die steigenden Energiepreise und die galoppierende Inflation auf die Praxen zu. In Anbetracht dieser Belastungen reicht es nicht aus, nur den KrankenhĂ€usern einen Finanzausgleich zu zahlen. Auch die Arztpraxen mĂŒssen unterstĂŒtzt werden. Letztlich sind 650 Millionen BehandlungsfĂ€lle in der ambulanten Versorgung betroffen“, sagte er.

Der heutige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte es im Jahr 2019 im Deutschen Bundestag noch als „richtig“ bezeichnet, die „massiv unterbezahlte“ Leistung fĂŒr neue Patienten angemessen zu bezahlen. Viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte haben daraufhin ihren Praxisbetrieb umorganisiert, Sprechstundenzeiten verlĂ€ngert und neues Personal eingestellt. „Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz will Herr Lauterbach diese Regelung nun wieder kassieren – das betrachten wir als unredlich. Es hat zu keinem Zeitpunkt – und erst recht nicht in der Pandemie – Zweifel an der VerlĂ€sslichkeit des Ă€rztlichen Einsatzes gegeben. DafĂŒr jetzt HonorarkĂŒrzungen hinnehmen zu sollen, empfindet die Ärzteschaft zurecht als Affront“, so Reinhardt.

Statt willkĂŒrlicher Sparmaßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung der Kassenfinanzen seien nachhaltige, strukturelle Reformen bei der Krankenkassenfinanzierung notwendig. Denkbar sei eine dauerhafte Anhebung und Dynamisierung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds zum Ausgleich der versicherungsfremden Leistungen. DarĂŒber hinaus könne man Teile der Einnahmen aus der Alkohol- und Tabaksteuer als zweckgebundene Abgabe zur Stabilisierung der Einnahmenbasis der Gesetzlichen Krankenversicherung verwenden. Als weitere Maßnahme schlug Reinhardt vor, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 Prozent auf den ermĂ€ĂŸigten Satz von sieben Prozent zu senken, mit dem auch Grundnahrungsmittel besteuert werden.

Foto (c) BundesÀrztekammer