Rachel: Religionsfreiheit ist fundamentales Menschenrecht

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Am Stephanustag der verfolgten Christen gedenken

Am 26. Dezember ist der Stephanustag. Weltweit gedenken an diesem Tag Christinnen und Christen verschiedener Konfessionen der verfolgten und bedrĂ€ngten Glaubensgeschwister in aller Welt. Dazu erklĂ€rt der Fachsprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fĂŒr Kirchen und Religionsgemeinschaften, Thomas Rachel (Foto):

„Religionsfreiheit ist ein fundamentales Menschenrecht, das allerdings weltweit unter Druck gerĂ€t. Es ist ein Alarmsignal, dass drei von vier Menschen in LĂ€ndern leben, in denen die freie AusĂŒbung von Religion eingeschrĂ€nkt oder gar verboten wird.

Besonders dramatisch ist die Situation fĂŒr die Christen in Afghanistan – insbesondere seit der MachtĂŒbernahme der Taliban. Ein Großteil der Christen muslimischer Herkunft muss mit fatalen Konsequenzen bis hin zur Ermordung rechnen, wenn ihr Glaubenswechsel festgestellt wird. In Nigeria haben Angriffe islamistischer Gruppen auf Christen und ihre Kirchen stark zugenommen. Aber auch das Schicksal von tausenden jesidischen Frauen und MĂ€dchen im Irak, die vom so genannten ‚Islamischen Staat‘ versklavt und vergewaltigt wurden, ist ein schmerzhaftes Beispiel.

Wir mĂŒssen weiterhin entschlossen fĂŒr den Schutz und die Sicherheit von Christen und Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften in der Welt eintreten. Lautstark mĂŒssen wir das an ihnen begangene Unrecht anklagen und bekĂ€mpfen – im Großen wie im Kleinen. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es daher unerlĂ€sslich, dass das Amt des Beauftragten der Bundesregierung fĂŒr weltweite Religionsfreiheit weitergefĂŒhrt wird.

Ohne das zentrale Menschenrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit bleiben auch die anderen Menschenrechte unvollstĂ€ndig. Dieses Bewusstsein muss noch viel stĂ€rker als bisher die öffentliche Aufmerksamkeit erregen und das außenpolitische und entwicklungspolitische Engagement Deutschlands in der gesamten Welt prĂ€gen.“

Foto (c) Thomas Rachel