Oberbürgermeisterwahl in Magdeburg: Wahlbenachrichtigungen in Zustellung

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Magdeburg. Am 24. April wird in Magdeburg das neue Stadtoberhaupt gewählt. Die organisatorischen Vorbereitungen dafür sind in vollem Gange. Gestern hat die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen begonnen.

Wahlberechtigte

Rund 191.000 Magdeburger*innen erhalten in dieser Woche ihre Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigt zur Oberbürgermeisterwahl sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes sowie EU-Bürger*innen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen seit mindestens drei Monaten eine Wohnung bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Magdeburg haben und dürfen nicht ausdrücklich vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Wahlbenachrichtigungen sind verschickt

Die Wahlbenachrichtigung informiert die Wahlberechtigten darüber, dass sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden. Wer bis zum 3. April keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, wird dringend gebeten, sich umgehend mit der Briefwahlstelle der Landeshauptstadt Magdeburg in Verbindung zu setzen. Andernfalls besteht die Gefahr, am 24. April nicht wählen zu können.

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, sein Wahlrecht durch Briefwahl auszuüben. Dazu enthält die Wahlbenachrichtigung einen Antrag auf der Rückseite. Magdeburger*innen, die von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchten, müssen den Antrag ausfüllen und unterschreiben. Dieser kann dann portofrei im beiliegenden Briefumschlag an:

Wahlamt der Landeshauptstadt Magdeburg
39090 Magdeburg
geschickt werden.

Der Antrag kann auch bequem über das Online-Formular unter www.magdeburg.de/info/briefwahl oder per Fax (0391/ 540 2821) gestellt werden. Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Wohnanschrift und gegebenenfalls Versandanschrift müssen angegeben werden. Telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Die Briefwahlunterlagen werden dann auf dem Postweg zugestellt.

Versand der Briefwahlunterlagen

Die Vorbereitung der Antragsverarbeitung läuft bereits auf Hochtouren, allerdings können die Briefwahlunterlagen erst verschickt werden, wenn der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der Kandidat*innen entschieden hat und die Stimmzettel vorliegen. Damit ist ab Anfang April zu rechnen.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis zum Freitag vor der Wahl (22. April 2022), 18.00 Uhr möglich. Nur bei plötzlicher Erkrankung, die den Gang ins Wahllokal verhindert oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr gestellt werden. Dies ist für Wahlberechtigte in der Briefwahlstelle im Katzensprung möglich.

Wer durch Briefwahl wählen will, erhält außer dem Wahlschein folgende Unterlagen:

  • einen amtlichen Stimmzettel
  • einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag
  • ein Merkblatt für die Briefwahl
  • einen blauen Wahlbriefumschlag zur unentgeltlichen Rücksendung des Wahlbriefes

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief so rechtzeitig abgeschickt werden, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr im Wahlamt eingeht.

Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG kostenfrei befördert. Wer seinen Wahlbrief aus dem Ausland abschickt, muss ihn ausreichend frankieren.

Stichwahl

Kann am 24. April kein*e Bewerber*in mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen, findet am 8. Mai eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerber*innen mit den meisten Stimmen statt. Die Wahlbenachrichtigungen zur Hauptwahl behalten dafür ihre Gültigkeit, es werden im Falle einer Stichwahl keine neuen Wahlbenachrichtigungen verschickt.

Bei der Beantragung eines Wahlscheines für die Hauptwahl kann bereits vorsorglich ein Wahlscheinantrag für die mögliche Stichwahl gestellt werden.

Foto (c) Landeshauptstadt Magdeburg