Magdeburg/ST. Das sachsen-anhaltische Kabinett hat heute einen Entwurf des Ministeriums fĂŒr Inneres und Sport zur Ănderung des Gesetzes ĂŒber die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes SachsenâAnhalt (SOG LSA) beschlossen.
Dazu Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): âMit der Novelle nehmen wir eine Reihe wichtiger Anpassungen vor, um der Landespolizei einen modernen und zeitgemĂ€Ăen Handlungsrahmen an die Hand zu geben. Dabei haben wir den Grundrechtsschutz der BĂŒrger, den Datenschutz und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berĂŒcksichtigt.“
Es soll neue Regelegungen im Zusammenhang mit dem PrĂ€ventivgewahrsam, der DurchfĂŒhrung automatisierter Kennzeichenerfassungen, automatisierten Datenanalysen und dem Opferschutz geben:
1. PrÀventivgewahrsam
Zur Abwehr einer terroristischen Straftat soll zukĂŒnftig fĂŒr den Verhinderungs- bzw. Unterbindungsgewahrsam eine Höchstdauer von 14 Tagen mit VerlĂ€ngerungsmöglichkeit um einmalig 14 Tage und nochmals einmalig um höchstens sieben Tage vorgesehen werden. âBei der geplanten zeitlichen Ausweitung des PrĂ€ventivgewahrsams geht es allein um die Verhinderung von terroristischen Straftaten, nicht um das Festsetzen von Klimaklebern.“, erlĂ€utert Innenministerin Dr. Tamara Zieschang.
Derzeit darf die höchstzulÀssige Dauer des Verhinderungsgewahrsams auch zur Verhinderung von terroristischen Straftaten nicht mehr als vier Tage betragen.
2. EinfĂŒhrung der automatischen Kennzeichenerfassung
Zu prĂ€ventiven Zwecken soll zukĂŒnftig auch in Sachsen-Anhalt die automatische Kennzeichenerfassung möglich sein. Die Landespolizei hat in der Vergangenheit bereits Fahndungsdaten in die Systeme anderer BundeslĂ€nder einpflegen lassen. Nunmehr soll es eine eigene gesetzliche Grundlage geben. Dazu Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: âEine automatische Kennzeichenerfassung zur Gefahrenabwehr gibt es in zwölf BundeslĂ€ndern, in Sachsen-Anhalt aber bislang nicht. Es geht zum Beispiel darum, die Anreise von gewaltbereiten, teilweise international agierenden Hooligans zu verhindern.“
3. Operative und strategische Datenanalyse
Wegen des stetigen Anstiegs von vorhandenen und auszuwertenden Daten bedarf es auch in Sachsen-Anhalt der Möglichkeit, automatisierte Datenanalysen durchzufĂŒhren. Im Vergleich zum Datenabgleich zeichnen sich automatisierte Datenanalysen dadurch aus, dass sie darauf gerichtet sind, neues Wissen zu erzeugen. Zwischen dem Bund und den LĂ€ndern ist bereits die Beschaffung einer Software zur operativen und strategischen Datenanalyse abgestimmt. Mit der Novelle des SOG LSA sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafĂŒr geschaffen werden, dass sich Sachsen-Anhalt an dem bundesweiten Vorhaben beteiligen kann.
4. StÀrkung des Opferschutzes
âMit der Novelle soll der Schutz von Opfern und potenziellen Opfern hĂ€uslicher Gewalt verbessert werden. So soll es zukĂŒnftig beispielsweise möglich sein, dass zum Schutz von Opfern umfassende Daten- und Ăbermittlungssperren eingerichtet werden. Zudem soll die Möglichkeit bestehen, vorĂŒbergehend eine TarnidentitĂ€t zu genehmigen“, so Innenministerin Dr. Tamara Zieschang.
DarĂŒber hinaus sollen Behörden und Organisationen zum Schutz von Opfern noch enger â auch im Rahmen von Fallkonferenzen â zusammenarbeiten können. Es werden Ăbermittlungspflichten fĂŒr die Gerichte in Gewaltschutzsachen eingefĂŒhrt. AuĂerdem wird es die Möglichkeit zur VerlĂ€ngerung der Dauer polizeilicher MaĂnahmen im Fall eines Antrags auf zivilrechtlichen Schutz geben.
5. Rechtsprechung Bundesverfassungsgericht
Mit der Aktualisierung werden ebenso Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre zum Polizeirecht im SOG LSA BerĂŒcksichtigung finden. Hierzu gehören:
- die AnknĂŒpfung an eine wenigstens konkretisierte Gefahr fĂŒr zu schĂŒtzende RechtsgĂŒter beim Einsatz von verdeckten Ermittlern und V-Personen sowie die DurchfĂŒhrung lĂ€ngerfristiger Observationen und das Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes,
- die StÀrkung des Kernbereichsschutzes auf der Erhebungs-, Auswertungs- und Verwertungsebene beim Einsatz von verdeckten Ermittlern und V-Personen und
- die EinfĂŒhrung eines Richtervorbehalts fĂŒr den Einsatz verdeckter Ermittler und V-Personen sowie fĂŒr lĂ€ngerfristige Observationen.
Mit dem Beschluss des Kabinetts ist der Weg fĂŒr die Beratung der Novelle des SOG LSA im Landtag von Sachsen-Anhalt frei.
Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur am 14. Januar 2025