Landesverwaltungsamt: Ernte für Forstsaatgut bleibt weit hinter langjährigen Jahresdurchschnitt zurück

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Sachsen-Anhalt. Mit mehr als 530.000 Hektar sind 26 Prozent der Landesfläche Sachsen-Anhalts mit Waldflächen bedeckt. Extreme Witterungsbedingungen und Insektenbefall führten in den vergangenen Jahren zu erheblichen Schäden an unseren Wäldern. Allein im Jahr 2021 sind durch Schadereignisse 5.500 Hektar neue Kahlflächen entstanden.

„Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und die Forstleute stehen damit vor erheblichen Herausforderungen, um die geschädigten Flächen mit standortangepassten und klimatoleranten Baumarten wiederaufzuforsten.“, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye.

Um den hohen Bedarf an entsprechendem Pflanzenmaterial zur Aufforstung decken zu können, kommt der Ernte und Bereitstellung von Forstsaatgut eine große Bedeutung zu. Zwar hält das Land eine Saatgutreserve vor, allerdings ist auch eine laufende Beerntung von speziell dafür ausgesuchten und zugelassenen Waldbeständen und Saatgutplantagen wichtig.

Für das laufende Erntejahr 2021/2022 liegen die Ernteergebnisse bei den wichtigsten Baumarten Eiche und Buche aufgrund der vergangenen Trockenjahre bisher weit unter dem langjährigen Durchschnitt. Lediglich 4 Tonnen Eicheln der Traubeneiche konnten 2021 in den Wäldern von Sachsen-Anhalt gesammelt werden. (eine tabellarische Übersicht über die Entwicklung der Saatguternten finden Sie im Anhang). Es ist absehbar, dass in den nächsten zwei Jahren die Nachfrage nach Eichenpflanzen kaum zu decken sein wird.

„Die Bereitstellung und Verwendung von hochwertigem und identitätsgesichertem forstlichen Vermehrungsgut (Saatgut, Pflanzenteile, Pflanzmaterial) bildet eine Voraussetzung für eine leistungsfähige, nachhaltige und den Herausforderungen des Klimawandels gerecht werdende Forstwirtschaft. Geeignetes Saat- und Pflanzgut ist daher entscheidend für die Entwicklung gesunder und stabiler Wälder.“, so Pleye weiter.

Die neue Broschüre „Forstliches Vermehrungsgut für Sachsen-Anhalt“ des Landesverwaltungsamtes gibt einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der für das Land Sachsen-Anhalt derzeit geltenden Bedingungen und Verhältnisse. Sie ist als praktische Anleitung für alle gedacht, die sich mit der Thematik „forstliches Vermehrungsgut“ befassen und richtet sich daher an Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Forstleute, Behörden, Forstbaumschulen, Ernte- und Aufbereitungsunternehmen, Betriebe des Forstsaatguthandels sowie an alle interessierten Personen.

Die Broschüre finden Sie hier:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/index.php?id=3588

Hintergrund
Waldbestände der wichtigsten Baumarten, von denen Saatgut geerntet werden soll, bedürfen einer behördlichen Genehmigung. Damit soll sichergestellt werden, dass nur geeignetes, genetisch am besten geeignetes Ausgangsmaterial in den Verkehr kommt und als Grundlage zukünftiger stabiler, ökologisch vielfältiger Waldgenerationen dient.

Das Landesverwaltungsamt erteilt als Kontrollstelle für forstliches Vermehrungsgut auf Antrag der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer die entsprechende Zulassung.

Foto: Präsident des Landesverwaltungsamtes: Thomas Pleye © LVwA