Landesregierung bringt Kulturfördergesetz in den Landtag ein

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Magdeburg. Die Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Kulturförderung in Sachsen-Anhalt gesetzlich zu verankern. Das Kabinett hat heute, nach Abschluss des Anhörungsverfahrens, den Gesetzentwurf zur Förderung der Kunst und Kultur in Sachsen-Anhalt (Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt – KulturFöG LSA) dem Landtag zur Abstimmung zugeleitet. Das Kulturfördergesetz etabliert einen gesetzlichen Rahmen der Kulturförderpolitik und bĂŒndelt erstmals gesetzliche zentrale kulturelle Regelungen. Ziel ist es, das kulturelle Leben in Sachsen-Anhalt nachhaltig zu fördern.

Staatsminister und Minister fĂŒr Kultur Rainer Robra (Foto): „Die gesetzliche Verankerung wird als starkes kulturpolitisches Signal und als lang erwartete StĂ€rkung der Kulturlandschaft gewertet. Sie schafft verlĂ€ssliche Perspektiven fĂŒr Einrichtungen und Kulturschaffende in unserem Land. Der Entwurf ist das Ergebnis eines intensiven Vorbereitungsprozesses und einer breiten Anhörung, deren RĂŒckmeldungen ganz ĂŒberwiegend zustimmend waren.“ Das Kulturfördergesetz setze den Verfassungsauftrags aus Artikel 36 der Landesverfassung um und schließe eine bisher bestehende RegelungslĂŒcke zwischen dem Verfassungsgebot und der bereits praktizierten Kulturförderung durch die Kulturförderrichtlinie des Landes.

Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur des Landes Sachsen-Anhalt am 26. August 2025