KVSA / Patientenversorgung: Wartezeiten werden sich wieder verlängern

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Resolution der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) vom 31. August 2022

Magdeburg. Die Vertreterversammlung der KVSA fordert Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf, die geplante Streichung der Neupatientenregelung und die Beschränkung der sogenannten offenen Sprechstunde fallen zu lassen. Nur dann wird es weiterhin möglich bleiben, neuen Patienten beziehungsweise Patienten ohne Termin einen schnelleren Zugang zu den Praxen zu ermöglichen. Die Abschaffung der Regelungen wird zu einer Verschlechterung der Patientenversorgung durch längere Wartezeiten führen. Die Vertreterversammlung der KVSA ruft die Kolleginnen und Kollegen auf, den offenen Brief der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenärztlichen Vereinigungen an Bundesminister Lauterbach gegen die Streichung der Neupatientenregelung mit zu unterzeichnen (https://www.kbv.de/html/offener-brief-bmg.php ).

Bisher haben das bereits 38.000 Ärzte und Psychotherapeuten bundesweit getan. Die Begründung des Bundesministers Lauterbach, die Regelung habe nicht gewirkt, ist nachweislich falsch. Analysen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zeigen eine Zunahme der Neupatientenfälle seit Inkrafttreten der Regelung.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2023 für die ambulante Versorgung eine Nullrunde fordert. Insbesondere in einer Zeit mit einer Inflationsrate von 8 Prozent und mehr ist das ein Schlag ins Gesicht der Vertragsärzte und -psychotherapeuten.

Die Vertreterversammlung der KVSA fordert eine verlässliche Politik und keine Gesetze, die heute gelten und morgen wieder gestrichen werden. Um auch in Zukunft eine flächendeckende ambulante Versorgung sicherzustellen und planbar zu machen, braucht es motivierte, engagierte Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Die Vorstöße von Bundesminister Lauterbach erzeugen momentan das Gegenteil.

Zum Hintergrund: Mit dem 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) haben Patienten schneller Termine in Praxen erhalten. Zwei wesentliche Neuerungen waren die Neupatientenregelung und die offene Sprechstunde. Um zusätzliche Behandlungszeit zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber die Budgetierung ausgesetzt und die vollständige Vergütung für zeitintensivere Neupatienten und für die „offene Sprechstunde“ zugesichert.
Um den Anforderungen gerecht zu werden, haben die Ärzte Aufwand betrieben: Sprechzeiten sind ausgeweitet, Personalplanungen überarbeitet oder Personal eingestellt worden. Nun sollen nach den Plänen des Bundesministers Lauterbach mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die Leistungen für Neupatienten und in den offenen Sprechstunden wieder budgetiert und somit nicht mehr vollständig vergütet werden. Die freiwerdenden Mittel sollen mit dazu dienen, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern.

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