Intel – Ansiedlung: Landesverwaltungsamt schließt Scoping-Termine ab – Antrag im ersten Quartal 2023 erwartet

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Halle/ST. Unter der Leitung des Landesverwaltungsamtes hatte vor zwei Wochen der letzte der drei Scoping Termine zur Ansiedelung des Chipherstellers Intel stattgefunden.

„Präzise Antragsunterlagen sind die Voraussetzung für ein zügiges Genehmigungsverfahren. Diese dienen der Vorbereitung des umfangreichen und komplexen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit dem Ziel eine möglichst schnelle und passgenaue Ausgestaltung der umfangreichen Antragsunterlagen zu gewährleisten.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye heute im Rahmen seiner diesjährigen Bilanz-Pressekonferenz.

Vertreterinnen und Vertreter des Unternehmens, des Landesverwaltungsamtes, der Stadt Magdeburg, des Landesamtes für Verbraucherschutz und weiterer Fachbehörden berieten in drei Etappen zu verschiedenen Punkten wie beispielsweise Naturschutz, Bodenschutz, Abfallrecht, Wasser und Abwasser, Störfallvorsorge, Arbeitsschutz sowie die komplexen Themen rund um den Immissionsschutz, die im Genehmigungsverfahren relevant werden.

Am 13.07.2022 fand der erste Termin hierzu statt, welcher unter der Überschrift Natur und Landschaft stand. Hier wurden die wesentlichen Inhalte der später durchzuführenden naturschutzfachlichen Untersuchungen festgelegt. Am 30.11.2022 folgte die zweite Runde, hier mit dem Fokus auf arbeitsschutzrechtlichen Fragestellungen.
„Die Scoping-Termine waren ein wesentlicher und wichtiger Schritt auf dem Weg der Realisierung des Projektes.“, so Präsident Pleye.

Der immissionsschutzrechtliche Antrag auf Errichtung der Chip-Fabrik wird zu Beginn des Jahres 2023 im Landesverwaltungsamt eingereicht. Anschließend ist die Arbeitsgruppe Intel gefordert, den Antrag unter Beteiligung der Fachbehörden auf Vollständigkeit zu prüfen. Liegt diese vor, wird er öffentlich ausgelegt, damit die interessierte Öffentlichkeit sich am Genehmigungsverfahren mit Hinweisen und Anregungen beteiligen kann.

Inhaltliche Herausforderung des Genehmigungsverfahrens wird dabei vor allem das Produktionsverfahren sein, dieses basiert auf Siliziumtechnologien. Der komplexe Produktionsprozess umfasst dabei tausende einzelner Prozessschritte unter Nutzung einer hohen Zahl an verschiedenen chemischen Verbindungen.

Hintergrund

Im Februar 2022 wurde es öffentlich bekanntgegeben, seit Februar 2022 beschäftigen sich die Kommunal- und Landesverwaltung Sachsen-Anhalts intensiv mit der Großansiedelung des Jahres, wahrscheinlich des Jahrzehnts. Der Chiphersteller Intel kommt nach Magdeburg. Der neue Fabrikkomplex soll aus mehreren Halbleiterwerken am Standort „Eulenberg“ bestehen. In dem Gewerbegebiet sind zunächst zwei Halbleiter-Fabriken geplant.

Neben vor allem baurechtlichen Genehmigungsverfahren bei der Landeshauptstadt Magdeburg für die Bürogebäude der zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die produzierenden Hauptanlagen mehrere komplexe immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren in der Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes zu führen. In der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung werden alle notwendigen Genehmigungen gebündelt.

Die immissionsschutzrechtliche Zulassung eines Vorhabens bedeutet daher zugleich auch die Erteilung der notwendigen Baugenehmigungen sowie der Genehmigungen nach den Naturschutz-, Bodenschutz-, Abfall-, Wasser- und Abwasserecht usw. In einem solchen Verfahren sind daher zahlreiche fachliche und rechtliche Aspekte umfangreich zu prüfen.

Parallel zu diesen Genehmigungsverfahren leistet das Landesverwaltungsamt als obere Landesbehörde die Koordinierung bei weiteren Zulassungsverfahren. Ziel ist dabei, die notwendige Infrastruktur für die Großansiedelung z.B. im Rahmen der Abwasserbeseitigung zur Verfügung zu stellen. Für die Schaffung der notwenigen Strominfrastruktur ist beispielsweise ein Zulassungsverfahren in der Landeshauptstadt Magdeburg als untere Immissionsschutzbehörde notwendig, die Zulassung der neu geplanten Kläranlage erfolgt in der Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes. Gleichzeitig ist das Landesverwaltungsamt als Fachbehörde gefragt.

So beteiligen sich zahlreiche weitere Referate des Hauses an der fachlichen Betreuung der Ansiedelung wie beispielsweise die obere Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Bauleitplanung, die obere Luftsicherheitsbehörde in Bezug auf die Koordinierung der Bauhöhen mit Aspekten der Luftverkehrssicherheit, die obere Wasserbehörde zur Schaffung der notwendigen Wasserinfrastruktur und die obere Brandschutzbehörde zur Sicherung der effektiven Brandbekämpfung in der Fabrik.

Zur Bewältigung dieser Herausforderung war bereits im Februar 2022 eine eigene Arbeitsgruppe innerhalb des Landesverwaltungsamtes unter Leitung des Referatsleiters für Immissionsschutz gegründet worden, welche die Koordination auf Landesebene betreibt.

Foto © Intel Corporation

Text: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt