Haushaltsrechtliche Erleichterungen fĂŒr Kommunen in Sachsen-Anhalt

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Magdeburg. Die Kommunen in Sachsen-Anhalt sollen auch angesichts stark steigender Gas- und Strompreise in den kommenden Monaten finanziell handlungsfĂ€hig bleiben. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium fĂŒr Inneres und Sport mehrere Regeln erlassen. Es reagiert damit auf die Verknappung des Gasangebots infolge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Konkret regelt ein Erlass haushaltsrechtliche Erleichterungen fĂŒr die Kommunen fĂŒr das laufende Jahr.

Kommunalministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Mit den Erleichterungen wollen wir die finanzielle HandlungsfĂ€higkeit der Kommunen gewĂ€hrleisten. Mit mehr FlexibilitĂ€t und grĂ¶ĂŸeren HandlungsspielrĂ€umen können wir die Kommunen dabei unterstĂŒtzen, auf die Anfang dieses Jahres noch nicht vorhersehbaren höheren Kosten fĂŒr Gas und Strom zu reagieren.“

Der Erlass ermöglicht den Kommunen den in der jeweiligen Haushaltssatzung fĂŒr das Haushaltsjahr 2022 festgesetzten Höchstbetrag der LiquiditĂ€tskredite temporĂ€r zu ĂŒberschreiten. Damit können sich die Kommunen bei gestiegenen und bei einer sich verschĂ€rfenden Energiemangellage weiter steigenden Kosten stets mit ausreichend LiquiditĂ€t versorgen.

DarĂŒber hinaus sollen die Kommunalaufsichten dulden, dass bereits beschlossene Haushaltskonsolidierungs-maßnahmen im Einzelfall nicht umgesetzt werden mĂŒssen, wenn die Auswirkungen der Energiemangellage dies nicht möglich oder zumutbar erscheinen lassen.

Das Ministerium fĂŒr Inneres und Sport wird die weiteren Entwicklungen beobachten und fĂŒr das Haushaltsjahr 2023 zeitnah einen separaten Erlass veröffentlichen.

Foto (c) BD-LPSA