Haushaltsplanentwurf 2023 wird an die Ergebnisse der SteuerschÀtzung angepasst werden

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Dessau-Roßlau. Die 163. Sitzung des Arbeitskreises „SteuerschĂ€tzungen“ fand vom 25. bis 27. Oktober 2022 in Dessau-Roßlau statt. Der SchĂ€tzerkreis prognostiziert fĂŒr Bund, LĂ€nder und Gemeinden in den kommenden Jahren trotz einer erwarteten Rezession deutliche Mehreinnahmen gegenĂŒber der im Mai vorgelegten Prognose. FĂŒr Sachsen-Anhalt belĂ€uft sich das Plus in den Jahren 2022 und 2023 auf 242 Millionen Euro bzw. 255 Millionen Euro. Auch die Kommunen im Land können höhere Steuereinnahmen erwarten (116 Millionen Euro in 2022 und 147 Millionen Euro in 2023).

GegenĂŒber dem Haushaltsplan 2022, dem die SteuerschĂ€tzung vom November 2021 zugrunde lag, werden um 790 Millionen Euro höhere Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen erwartet. Diese mĂŒssen im Rahmen der grundgesetzlichen Schuldenbremse zwingend fĂŒr die Tilgung von Schulden eingesetzt werden.

GegenĂŒber dem gegenwĂ€rtigen Haushaltsplanentwurf fĂŒr das Jahr 2023, der bisher auf der MaisteuerschĂ€tzung 2022 beruht, belĂ€uft sich das Plus nach der SteuerschĂ€tzung auf 255 Millionen Euro. ZusĂ€tzlich gestattet die grundgesetzliche Schuldenbremse im Jahr 2023 eine konjunkturbedingte Nettokreditaufnahme in Höhe von rund 270 Millionen Euro, denn die der SteuerschĂ€tzung zugrundeliegende Konjunkturprognose der Bundesregierung sagt fĂŒr 2023 eine Rezession mit einem RĂŒckgang des realen Bruttoinlandsprodukts von 0,4 Prozent, voraus. Die Schuldenbremse gestattet im Rahmen der „Konjunktursymmetrie“ eine Neuverschuldung in wirtschaftlich schlechten Zeiten.

In den SchĂ€tzergebnissen weitgehend nicht berĂŒcksichtigt sind allerdings Mindereinnahmen aus den angekĂŒndigten Entlastungsmaßnahmen des Bundes, wie das Inflationsausgleichsgesetz und das Jahressteuergesetz 2022. Diese reduzieren die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen in Deutschland im Jahr 2023 voraussichtlich um ca. 20 Milliarden Euro.

Finanzminister Michael Richter (Foto): „Die Ergebnisse der SteuerschĂ€tzung eröffnen fĂŒr das Jahr 2023 Möglichkeiten, die kurzfristige Entscheidungen erfordern. Deshalb werde ich der Landesregierung vorschlagen, den Haushaltsplanentwurf 2023 an die Ergebnisse der aktuellen SteuerschĂ€tzung anzupassen. Mein Ziel ist es, bereits im Haushaltsplanentwurf 2023 die Voraussetzungen dafĂŒr zu schaffen, dass die SteuerschĂ€tzergebnisse zur DĂ€mpfung der Folgewirkungen der Ukraine-Krise in Sachsen-Anhalt genutzt werden können.“

Weiter betont der Finanzminister: „Festzuhalten ist allerdings auch, dass die scheinbar gegenlĂ€ufigen Tendenzen – inflationsbedingt steigende Staatseinnahmen bei gleichzeitig rĂŒcklĂ€ufiger wirtschaftlicher Entwicklung – keinesfalls rechtfertigen, die allgemeinen, strukturellen Ausgaben des Landes zu erhöhen oder gar EinsparbeschlĂŒsse in Bezug auf den Haushaltsplanentwurf wieder 2023 zurĂŒckzunehmen.“

Foto (c) BD-LPSA