Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro

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Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro je Stunde. Diesen Schritt hatten Gewerkschaftsvertreter*innen und Arbeitgeber gemeinsam in der Mindestlohnkommission im letzten Sommer festgelegt. Bereits zum 1. Januar 2027 steht der nächste Erhöhungsschritt auf dann 14,60 Euro bevor. Dazu DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell (Foto):

„Rund 6,6 Millionen Beschäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten, haben damit ab Januar rund 8,4 Prozent mehr im Geldbeutel. Für viele von ihnen ist das eine der größten Lohnerhöhungen der letzten Jahre. Deutschlandweit arbeiten über 17 Prozent aller Beschäftigten zum Mindestlohn. Besonders Frauen, Beschäftigte in Ostdeutschland und in Dienstleistungsbranchen profitieren vom Mindestlohn.Der gesetzliche Mindestlohn ist die absolut unterste Haltelinie, zu der in Deutschland gearbeitet werden darf. Arbeitgeber, die den höheren Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlen, machen sich strafbar. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.Klar ist aber auch: Für uns Gewerkschaften ist der Mindestlohn stets nur die zweitbeste Lösung. Wirklich gute Löhne gibt es nur mit Tarifverträgen. Umso wichtiger ist es, die Tarifbindung, die in den letzten Jahren stetig zurückging, wieder zu stärken.“

Mindestlohnbetrug melden

Betroffene, die den Mindestlohn unrechtmäßig nicht erhalten, sollten ihre Arbeitgeber zunächst darauf hinweisen und sich gegebenenfalls an ihre Gewerkschaften, Betriebsräte oder die zuständigen Zollämter wenden. Zudem haben Betroffene die Möglichkeit sich unter der Mindestlohn-Hotline des BMAS zu informieren.

Wie der Mindestlohn wirkt

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes arbeiten in Deutschland rund 6,6 Millionen und damit 17,1 Prozent aller Beschäftigte zum Mindestlohn. Rund eine Million davon leben in Ostdeutschland: Dort erhalten mehr als jede/r fünfte Beschäftigte den Mindestlohn. Im Gastgewerbe ist die Lohnuntergrenze besonders relevant. Hier arbeiten mehr als die Hälfte der Beschäftigten (55,9 Prozent) zum Mindestlohn; über alle Dienstleistungsberufe hinweg liegt der Anteil bei 19,1 Prozent (eigene Berechnungen auf Basis des Statistisches Bundesamt für 2024).Vollzeitbeschäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten, bekommen im Jahr 2026 brutto rund 2.280 Euro mehr. Mit der nächsten Erhöhung zum Januar 2027 sind es dann brutto rund 3.700 Euro mehr als 2025. Es ist davon auszugehen, dass dieses Geld direkt in den Konsum fließt. Jeder Cent mehr Mindestlohn erhöht somit die Kaufkraft insgesamt um etwa 20 Millionen Euro. Über einen Zeitraum von zwei Jahren führen die Beschlüsse der Kommission zu einem gesamtwirtschaftlichen Lohnzuwachs für Mindestlohnbeschäftigte von rund 5,7 Milliarden Euro. Damit stärkt der Mindestlohn die Binnennachfrage und wirkt gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten und bei außenwirtschaftlichen Herausforderungen als wichtige wirtschaftliche Stütze.

Hintergrund

Laut Mindestlohngesetz beschließt die zu gleichen Teilen aus Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzte Mindestlohnkommission alle 2 Jahre die weitere Entwicklung des Mindestlohns. In ihrem letzten Beschluss im Juni 2025 hatte die Kommission erstmals auch das 60-Prozent-Kriterium des Medianstundenlohns von Vollzeitbeschäftigten zur Bewertung der Angemessenheit herangezogen. Für die Anwendung dieses zentralen Kriteriums hatten sich die Gewerkschaften eingesetzt. Die 60-Prozent-Marke gilt international als Richtwert für einen armutsfesten Mindestlohn. Mit den zuletzt beschlossenen Erhöhungen nähert der Mindestlohn sich dieser Schwelle.

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Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand am 28. Dezember 2025

Foto: Stefan Körzell (c) DGB