Ganztagsbetreuung in den Ferien: Bundesrat will Kommunen entlasten

Veröffentlicht in: NACHRICHTEN | 0

Der Bundesrat schlĂ€gt vor, es Kommunen zu erleichtern, den Anspruch von Grundschulkindern auf Ganztagsbetreuung zu erfĂŒllen. Auf Initiative mehrerer LĂ€nder beschloss er am 13. Juni 2025, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.

Die Ausgangslage

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder der ersten bis vierten Klasse einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung an Werktagen von bis zu acht Stunden – auch wĂ€hrend der Schulferien. Dieser Anspruch muss nach aktueller Rechtslage durch schulische Einrichtungen erfĂŒllt werden. Vor allem in den Ferienzeiten sei dies schwierig, da die schulische BetreuungskapazitĂ€ten flĂ€chendeckend nicht ausreichen wĂŒrden, begrĂŒnden die LĂ€nder ihre Gesetzesinitiative. 

Erweiterung auf niedrigschwellige Ferienangebote

Der Gesetzentwurf des Bundesrates erweitert daher den Rechtsanspruch so, dass auch niedrigschwellige Ferienangebote der Jugendarbeit den Anspruch auf Ganztagsbetreuung erfĂŒllen. Die LĂ€nder verweisen auf zahlreiche bewĂ€hrte und vor Ort sehr nachgefragte Ferienangebote der Jugendarbeit, die aber den bisher geltenden Anforderungen nicht entsprĂ€chen. Die Umsetzung der Ferienbetreuung im bisherigen gesetzlichen Rahmen werde als kaum realisierbar eingeschĂ€tzt, was vor allem die kommunalen TrĂ€ger der öffentlichen Jugendhilfe vor erhebliche personelle, strukturelle und finanzielle Herausforderungen stelle.

Mehr FlexibilitĂ€t fĂŒr kommunale TrĂ€ger

Mit dem erweiterten Angebotskreis hĂ€tten die örtlichen TrĂ€ger mehr FlexibilitĂ€t, um bestehende Ferienangebote weiterzufĂŒhren und auszubauen. Ziel sei es, die ErfĂŒllung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung auch wĂ€hrend der Schulferien realistisch und flĂ€chendeckend sicherzustellen.

Streichung der dezentralen Bundesstatistik

Der Entwurf sieht zudem vor, die mit dem Ganztagsförderungsgesetz eingefĂŒhrte dezentrale Bundesstatistik zur Betreuung von Kindern der Klassenstufen eins bis vier ersatzlos zu streichen. Es sei nicht zu erwarten, dass qualitativ hochwertige und vollstĂ€ndige Daten geliefert werden können. Zudem hĂ€tte sich die Datenerhebung als bĂŒrokratisch und nicht zielfĂŒhrend erwiesen.

Weiteres Gesetzgebungsverfahren

Die Bundesregierung kann zum Entwurf des Bundesrates Stellung nehmen. Dann ist der Bundestag am Zug. Gesetzliche Fristen, wann sich dieser mit dem Entwurf auseinandersetzen muss, gibt es nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 13.06.2025

Symbolfoto/pixabay