DKG fordert klaren Fahrplan für KI in Krankenhäusern

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Klare und innovationsfreundliche Gesetze sind entscheidend für den sicheren Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). In Ihrem Positionspapier „Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Krankenhaus“ fordert die DKG deshalb eine explizite gesetzliche Klarstellung für das KI-Training sowie erweiterte Regelungen zur Forschung mit eigenen Daten und in Verbünden. Im Hinblick auf die KI-Verordnung müssen offene Fragen zur Haftung bei der Nutzung von KI-Systemen und zur Finanzierung der KI-Kompetenz dringend geklärt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen und die Einführung von KI nicht zu bremsen. Denn trotz des großen Potenzials und bereits existierender Anwendungen, wie KI-gestützter Bildanalyse, gibt es weiterhin erhebliche Hürden für eine umfassende Integration in den Versorgungsalltag.

„Künstliche Intelligenz verändert nicht nur rasant unser Alltagsleben, sie wird auch immer mehr zum transformativen Faktor zur Weiterentwicklung der Medizin und der Gesundheitsversorgung. Eine erfolgreiche Implementierung von KI erfordert klare rechtliche Rahmenbedingungen, eine breite, interoperable Datenbasis, KI-fähige Infrastrukturen, effektive Vernetzung und gezielte Unterstützungsprojekte für Kliniken“, erklärt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Prof. Dr. Henriette Neumeyer (Foto).

Effektive Vernetzung und Datenaustausch sind entscheidend für das Potenzial von KI im Gesundheitswesen, da sie die Aggregation großer, diverser Datensätze ermöglichen. Das Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) und die Medizininformatikinitiative (MII) müssen nun um die Anbindung von weiteren Krankenhäusern und Leistungserbringern erweitert werden, sodass umfassende longitudinale Daten zur Verfügung stehen. 

Gezielte Unterstützungsprojekte und Fördermaßnahmen, wie sie in einigen Bundesländern bereits existieren, sind unerlässlich, um die KI-Entwicklung und -Implementierung zu beschleunigen. Die DKG fordert die Einrichtung von „KI-Hubs“ auf Landes- oder nationaler Ebene, die Gesundheitseinrichtungen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer KI-Strategien unterstützen. Eine prioritäre Förderung disruptiver Technologien wie generativer KI und personalisierter Medizin ist notwendig, um deren Potenzial im Gesundheitswesen zu erschließen.

Eine zukunftsfähige digitale Infrastruktur ist das Rückgrat für die Nutzung von KI im Krankenhaus. Krankenhäuser benötigen flexible und skalierbare Infrastrukturen, die auch zukünftige KI-Anwendungen unterstützen können. Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hat die Infrastrukturfinanzierung unzureichend berücksichtigt; daher ist eine Finanzierung, welche offene Plattformen und Betriebskosten einschließt, in Form eines KHZG 2.0 dringend erforderlich. „Nur so können wir die Potentiale von KI für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus wirklich ausschöpfen, die Beschäftigten gezielt entlasten und Effizienzgewinne in mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten übersetzen“, sagt Neumeyer.

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Foto: Prof. Dr. Henriette Neumeyer (c) DKG