Die Elektronische Arbeitslosmeldung kommt

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Zum 01.01.2022 tritt die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft.

Neben der persönlichen Vorsprache in der zustĂ€ndigen Agentur fĂŒr Arbeit besteht damit kĂŒnftig eine rechtssichere elektronische Form fĂŒr die Arbeitslosmeldung. Die elektronische Arbeitslosmeldung nutzt dazu den elektronischen IdentitĂ€tsnachweis nach dem Personalausweisgesetz, das heißt die Nutzung der sogenannten „Online-Ausweisfunktion“ des Personalausweises. Dadurch ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung des Sozialverwaltungsverfahrens und gleichzeitig zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erfolgt.

Warum ist das wichtig?

Bei der Arbeitslosmeldung handelt es sich um eine Anspruchsvoraussetzung fĂŒr das Arbeitslosengeld. Das heißt, wer bereits arbeitslos ist oder innerhalb der nĂ€chsten drei Monate wird, muss dies zunĂ€chst vor Ort oder digital bei der zustĂ€ndigen Arbeitsagentur melden. Erst dann kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen.

BĂŒrgerinnen und BĂŒrger können bereits jetzt verschiedene Leistungen ĂŒber das Portal www.arbeitsagentur.de online in Anspruch nehmen. Dazu gehören beispielsweise die Beantragung von Kurzarbeitergeld oder der Weiterbewilligungsantrag von Arbeitslosengeld II. Die Zahl der Leistungen, die bei der Bundesagentur fĂŒr Arbeit digital beantragt werden können, wĂ€chst durch die Umsetzung des OZG kontinuierlich.

Sozialleistungen digital und bĂŒrgernah – das OZG im BMAS

Das Bundesministerium fĂŒr Arbeit und Soziales (BMAS) und seine nachgeordneten Behörden sind im Rahmen des OZG fĂŒr die Digitalisierung von rund 250 Verwaltungsleistungen des Bundes zustĂ€ndig, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Anfrageverfahren zur Statusfeststellung in der Sozialversicherung, Arbeitgeber-Service, Haushaltsscheck fĂŒr Minijobs in Privathaushalten, Insolvenzgeld, Rentenfestsetzung und -zahlung, Waisenrente und Witwenrente.

Diese Leistungen mĂŒssen bis Ende 2022 so digitalisiert werden, dass BĂŒrgerinnen und BĂŒrger sie durchweg online beantragen können. Anliegen des BMAS ist dabei immer, dass Sozialleistungen zeitgemĂ€ĂŸ, rechtssicher und unbĂŒrokratisch diejenigen erreichen, denen gesetzliche AnsprĂŒche zustehen. Die Nutzer*innen stehen bei allen Digitalisierungsprojekten im Mittelpunkt.

DarĂŒber hinaus begleitet das BMAS im Themenfeld Arbeit und Ruhestand die Umsetzung des OZG gemeinsam mit dem Bundesland Nordrhein-Westfalen auf föderaler Ebene.

Quelle: Newsletter des BMAS v. 16.12.2021

Foto (c) Bundesagentur fĂŒr Arbeit