Bundesrat berät Änderung des Energiewirtschaftsrechts / Willingmann begrüßt besseren Schutz der Stromkunden vor Preissprüngen

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Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts beraten. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto) begrüßte in der Plenarsitzung die umfangreiche Reform. Das Gesetz enthält zentrale Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, stärkt Energiespeicher als wichtigen Baustein der Energiewende und setzt wichtige Punkte aus der EU-Strommarktreform um.

„Strom- und Gaskunden müssen besser geschützt werden – gerade vor unseriösen Anbietern, die in der Energiekrise mit riskanten Geschäftsmodellen agiert haben“, betonte Willingmann am heutigen Freitag. Mit diesem Gesetz gibt es neue Absicherungspflichten und damit mehr Vertragsverlässlichkeit. Das ist ein Fortschritt für alle Verbraucherinnen und Verbraucher.“ Die Energiewende erfordere stabile und vertrauenswürdige Märkte; genau dazu trage die Novelle bei.

Ein Kernstück der Reform sind neue Vorgaben für Energieversorger:

Sie müssen künftig verlässliche Absicherungsstrategien entwickeln, um Preissprünge am Großhandelsmarkt nicht unkontrolliert an ihre Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Große Versorger sind künftig verpflichtet, Festpreisverträge mit transparenter Kostenaufklärung anzubieten – ein Schutzmechanismus, der aus einer EU-Richtlinie übernommen wurde. Im Einzelnen haben die Stromlieferanten die Letztverbraucher über die Kosten sowie die Vor- und Nachteile der Verträge umfassend zu unterrichten und den Letztverbraucher zudem vollständig über die Chancen, Kosten und Risiken der jeweiligen Art des Stromliefervertrags zu informieren.

Rückenwind gibt es auch für Energiespeicher: So ist die gesetzliche Festschreibung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ vorgesehen. Damit können Speicher-Projekte künftig beschleunigte Genehmigungsverfahren durchlaufen. Außerdem werden Regelungen zur baurechtlichen Privilegierung von Großbatteriespeichern im Außenbereich geschaffen. Der Minister betonte allerdings auch, dass darüber hinaus weitere grundlegende Verbesserungen bei den Netzanschlussverfahren erforderlich sind, um den Stau bei Anschlussbegehren für Speicher, Industriekunden und Rechenzentren aufzulösen. „Das Energierecht bleibt daher ein ‚Law in progress‘. Wir müssen anpassungsfähig bleiben, wenn wir unsere Energieversorgung klimaneutral, bezahlbar und sicher machen wollen“, so Willingmann.

Positiv bewertet der Minister zudem die neuen Regeln zum Energy Sharing. Bürgerenergieprojekte, Genossenschaften und künftig auch kommunale Unternehmen können Strom aus regionalen erneuerbaren Anlagen gemeinschaftlich nutzen. Für ländliche Räume eröffnen sich dadurch neue Wertschöpfungsmodelle, die die Energiewende vor Ort stärken.

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Text/Foto: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt am 21. November 2025