Magdeburg/ST. Das Kabinett hat heute in Magdeburg den Entwurf fĂĽr ein neues Bestattungsgesetz zur Anhörung freigegeben. Kernpunkt der Novellierung des Gesetzes ĂĽber das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen ist eine interkulturelle Ă–ffnung des Bestattungswesens. Dies erfolge durch die Zulassung der Tuchbestattung unter gleichzeitiger Aufhebung des Sargzwangs, teilte Sozialministerin Petra Grimm-Benne mit. „Die Gesellschaft und damit auch die Bestattungs- und Trauerbewältigungskultur verändert sich und entwickelt sich stetig weiter. Darauf mĂĽssen wir reagieren. Mit dieser Ă„nderung des Bestattungsrechts setzen wir auch ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, und wir wollen der Vielfalt der Religionen im Land gerecht werden.“
Dem Friedhofsträger soll aber in begrĂĽndeten Fällen ein Widerspruchsrecht gegen die Bestattung in TĂĽchern eingeräumt werden. „Dies könnte beispielsweise bei kirchlichen Friedhofsträgern zum Tragen kommen. Widerspruch wäre aber auch möglich, wenn Bodenbeschaffenheiten einer Tuchbestattung entgegenstehen,“ so Grimm-Benne. Gesetzlich geregelt wird nun auch eine Bestattungspflicht von Sternenkindern.
Vor jeder Bestattung soll künftig verpflichtend eine zweite Leichenschau durch einen spezialisierten Arzt durchgeführt werden. Damit setzt Sachsen-Anhalt als eines der ersten Bundesländer eine Forderung der Strafverfolgungsbehörden um. Gesetzlich verankert wird auch ein Verbot der Aufstellung von Grabsteinen aus Natursteinen, an deren Herstellungsprozess möglicherweise Kinder mitwirkten.
Die Beisetzungsfrist von Urnen soll auf sechs Monate verlängert werden. Soldatinnen und Soldaten, die bei einem Auslandseinsatz der Bundeswehr starben und ein Ehrengrab erhielten, sollen ab 2034 ein dauerhaftes Ruherecht erhalten. Die Kostenerstattung für die Erhaltung der aktuell in Sachsen-Anhalt vorhandenen drei Ehrengräber wird künftig über das Sozialministerium gewährleistet.
Nach dem Anhörungsverfahren und der zweiten Kabinettsbefassung soll der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden. Das Gesetz soll 2024 in Kraft treten. Die letzte Änderung des seit 2002 geltenden Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte im Jahr 2011.
Symbolfoto/pixabay
Text: Staatskanzlei und Ministerium fĂĽr Kultur des Landes Sachsen-Anhalt