Analyse zu SARS-CoV-2-Ausnahmeregelungen: Erleichterter Austausch hilft Millionen Patienten

Veröffentlicht in: Gesundheit | 0

Berlin, 12. April 2022 â€“ Seit Beginn der Corona-Pandemie haben Apotheken mehr Möglichkeiten, auf LieferengpĂ€sse bei Arzneimitteln zu reagieren. Erweiterte Auswahlmöglichkeiten bei nicht vorrĂ€tigen oder nicht lieferbaren Arzneimitteln haben die Versorgung von Millionen Patientinnen und Patienten erheblich verbessert, ohne zusĂ€tzliche Kosten fĂŒr das Gesundheitssystem zu verursachen. Das belegt eine aktuelle Analyse des Deutschen ArzneiprĂŒfungsinstituts (DAPI) im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher ApothekerverbĂ€nde.

Insgesamt ist der Austausch von nicht vorrĂ€tigen oder nicht lieferbaren Rabattarzneimitteln im 2. Halbjahr 2019 (2,6 Millionen pro Monat) und 2. Halbjahr 2020 (2,3 Millionen pro Monat) relativ konstant geblieben, und auch der Anteil der abgegebenen Rabattarzneimittel hat sich bei etwa 94 Prozent Umsatzanteil kaum verĂ€ndert. Aber vor dem Inkrafttreten der pandemiebedingten Ausnahmeregelung im April 2020 mussten die Apotheken ihre Patientinnen und Patienten oft zunĂ€chst vertrösten, wenn ein bestimmtes Medikament nicht vorrĂ€tig war, weil sie den Engpass in einem zeitaufwĂ€ndigen Verfahren belegen mussten, bevor sie mit dem Rezeptvermerk „NichtverfĂŒgbarkeit von Rabattarzneimitteln“ ein geeignetes AlternativprĂ€parat abgeben konnten. Seither können sie Menschen aber leichter unter der Angabe „Dringender Fall“ direkt und ohne Wartezeit mit einem Austauschmedikament versorgen. WĂ€hrend sich die wartezeitintensiven FĂ€lle von 2,0 Millionen pro Monat zwischen Juli 2019 und MĂ€rz 2020 auf 1,0 Million von April bis Dezember 2020 halbiert haben, hat die beschleunigte Versorgung von 0,8 auf 1,6 Millionen zugenommen.

„Dank des grĂ¶ĂŸeren Entscheidungsspielraums können Apotheken Millionen Menschen sofort versorgen, ihnen doppelte Wege und Wartezeiten ersparen. Sie können auf wirkstoffgleiche oder -Ă€hnliche AlternativprĂ€parate, andere PackungsgrĂ¶ĂŸen oder WirkstĂ€rken zurĂŒckgreifen. BĂŒrokratische Abfragen beim Großhandel fallen weg; das spart auch beim Apothekenteam Zeit“, sagt ABDA-PrĂ€sidentin Gabriele Regina Overwiening (Foto): „Diese Vorteile gehen verloren, wenn die Ausnahmeregelungen mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung zum 31. Mai 2022 auslaufen. Das darf nicht passieren. Wir brauchen dauerhafte pharmazeutische ‚Beinfreiheit‘, denn auch die LieferengpĂ€sse dauern an. Die Krankenkassen mĂŒssen keine Angst vor Extrakosten haben, denn die DAPI-Analyse belegt, dass die Rabattvertragsquoten und somit die Einsparungen stabil bleiben.“

Foto: ABDA-PrÀsidentin Gabriele Regina Overwiening © ABDA