Abgeordnete fordern Selbstbestimmung am Lebensende

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Heute im Bundestag:

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Eine Gruppe von 68 Abgeordneten um Katrin Helling-Plahr (FDP) aus den Fraktionen SPD, BĂŒndnis 90/Die GrĂŒne, FDP und Die Linke hat einen weiteren Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidhilfe (20/2332) vorgelegt. Der Entwurf soll „das Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ absichern und klarstellen, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist“, heißt es in der BegrĂŒndung. Dazu solle der vom Bundesverfassungsgericht dargebotene Normierungsspielraum genutzt werden, „um Menschen, die ernstlich sterben möchten und diesen Wunsch frei und eigenverantwortlich im Vollbesitz ihrer geistigen KrĂ€fte gebildet haben, ebenso wie Personen, die zur Hilfe bereit sind, einen klaren Rechtsrahmen bieten“.

Die Vorlage soll am Freitag in erster Lesung mit zwei weiteren GesetzentwĂŒrfen anderer Abgeordnetengruppen (20/90420/2293) zu dem Thema beraten werden. Zudem steht ein fraktionsĂŒbergreifender Antrag zur SuizidprĂ€vention auf der Tagesordnung (20/1121).

Vorgeschlagen wird ein „Gesetz zur Wahrung und Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts am Lebensende (Suizidhilfegesetz)“. Es sieht in Paragraf 1 vor, dass „jeder, der aus autonom gebildetem, freiem Willen sein Leben beenden möchte“, das Recht hat, „hierbei Hilfe in Anspruch zu nehmen“. Nach Paragraf 2 darf jeder dem Sterbewilligen „Hilfe leisten und ihn bis zum Eintritt des Todes begleiten“. Eine Verpflichtung zur Hilfeleistung soll ausgeschlossen werden.

Sterbewillige sollen sich nach dem Gesetzentwurf von einem Arzt ein „Arzneimittel zum Zweck der Selbsttötung“ nach AufklĂ€rung ĂŒber Ablauf und mögliche Nebenwirkungen – und gegebenenfalls palliativmedizinische Alternativen – verschreiben lassen können. Voraussetzung dafĂŒr ist unter anderem eine Beratung durch eine entsprechende Beratungsstelle, deren Ausgestaltung ebenfalls in dem Entwurf geregelt wird. Die Verschreibung soll grundsĂ€tzlich frĂŒhestens zehn Tage nach der Beratung und spĂ€testens acht Wochen danach erfolgen.

Die Beratung durch die Beratungsstellen ist demnach „ergebnisoffenen zu fĂŒhren und darf nicht bevormunden“. Sie solle „die Informationen vermitteln, die dazu befĂ€higen, auf einer hinreichenden Beurteilungsgrundlage realitĂ€tsgerecht das FĂŒr und Wider einer Suizidentscheidung abzuwĂ€gen“. Als BeratungsgegenstĂ€nde werden unter anderem die „Bedeutung und Tragweite der Selbsttötung“ angefĂŒhrt. Auch auf Handlungsalternativen bei Erkrankungen, etwa palliativmedizinische Möglichkeiten, soll hingewiesen werden können.

Der Entwurf enthĂ€lt zudem eine VerordnungsermĂ€chtigung. Demnach soll das Bundesgesundheitsministeriums mit Zustimmung des Bundesrates nĂ€heres zur Suizidhilfe regeln können, „insbesondere zu den Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Ärzte, Meldepflichten, der VergĂŒtung der Hilfe zur Selbsttötung und der PrĂ€vention gegen die Etablierung rein auf Gewinnstreben ausgerichteter, insbesondere institutionalisierter, Angebote“.

Eine Änderung ist zudem im BetĂ€ubungsmittelgesetz vorgesehen. Hier soll die Abgabe der tödlich wirkenden Mittel ermöglicht werden.

Die hib-Meldung zu dem Gesetzentwurf von 85 Abgeordneten um Lars Castellucci: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-883512

Die hib-Meldung zum dem Gesetzentwurf von 45 Abgeordneten um Renate KĂŒnast: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-899724

Die hib-Meldung zu dem fraktionsĂŒbergreifenden Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-886446Zum Seitenanfang