Magdeburg. Der Ausschuss fĂŒr Wirtschaft und Tourismus des Landtages von Sachsen-Anhalt fĂŒhrt in seiner morgigen Sitzung eine Anhörung zum Entwurf des Tariftreue- und Vergabegesetzes durch. Als geladene Experten der Bauwirtschaft mahnen der Bauindustrieverband Ost e. V. (BIVO) und der Baugewerbe-Verband Sachsen-Anhalt (BGV) vor neuen bĂŒrokratischen HĂŒrden in unsicheren wirtschaftlichen Zeiten:
âDie Landesregierung plant neben der Vielzahl bereits bestehender Sozial- und Umweltaspekte die EinfĂŒhrung zusĂ€tzlicher bĂŒrokratischer HĂŒrden. Die angedachte EinfĂŒhrung des Vergabemindestlohns wird die öffentlichen Haushalte mit intensiven PrĂŒfungs- und KontrolltĂ€tigkeiten unverhĂ€ltnismĂ€Ăig belasten. Vor dem Hintergrund der geleisteten finanziellen Anstrengungen zur BewĂ€ltigung der Corona-Pandemie und den aktuellen Herausforderungen des Ukraine-Kriegs ist dies nicht nachvollziehbar“, so Dr. Robert Momberg (Foto), BIVO-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer. Lobend erwĂ€hnt Momberg die EinfĂŒhrung eines Bestbieterprinzips, wonach die verpflichtend vorzulegenden ErklĂ€rungen und Nachweise nur von dem Bieter, dem der Zuschlagerteilt werden soll, zu leisten sind. âGleichwohl hĂ€tte bei der EinfĂŒhrung des Bestbieterprinzips die Anwendung diverser FormblĂ€tter, Nachweise und EigenerklĂ€rungen als BĂŒrokratiebremse hinterfragt werden können“, kritisiert der BIVO-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer abschlieĂend.
Giso Töpfer, HautgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Baugewerbe-Verbandes Sachsen-Anhalt, merkt ergĂ€nzend an, dass wohl zukĂŒnftig das Bauen fĂŒr die öffentliche Hand nicht nur komplizierter, sondern auch teurer werden wird. Zudem bestehe wegen des gesetzlichen Mindestlohns fĂŒr die EinfĂŒhrung eines vergabespezifischen Mindestlohns in Sachsen-Anhalt neben den tariflichen Regelungen in der Bauwirtschaft keine Veranlassung. Die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen, wie des Entgelts fĂŒr Arbeitnehmer, ist alleinige Aufgabe der Tarifparteien. Diese Aufgabe wird in der Bauwirtschaft von den Tarifparteien verantwortungsbewusst wahrgenommen.
Ein Vergabegesetz habe allein den Zweck zu erfĂŒllen, öffentliche Vergabeprozesse effizient und transparent durchzufĂŒhren. FĂŒr diesen Grundsatz werden wir als verbandliche Vertreter der Bauwirtschaft im weiteren Gesetzgebungsverfahren und darĂŒber hinaus eintreten, so Momberg und Töpfer abschlieĂend.
Foto: Dr. Robert Momberg, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Bauindustrieverbandes Ost (c) BIVO
