Sachsen-Anhalt eröffnet Antragsverfahren zur Förderung von Versicherungsprämien für Obst- und Hopfenbaubetriebe im Jahr 2026

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Magdeburg. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt informiert, dass das Antragsverfahren zur Förderung von freiwilligen Versicherungen für Obst- und Hopfenbaubetriebe im Jahr 2026 jetzt eröffnet ist. Die Antragsfrist wurde für das Jahr 2026 auf den 24. Februar 2026 festgelegt, um den Betrieben ausreichend Zeit für die Antragstellung zu geben.

Mit dieser Maßnahme stärkt das Land Sachsen-Anhalt die eigenverantwortliche Risikovorsorge im Obst- und Hopfenbau. Angesichts der immer häufiger auftretenden extremen Witterungsereignisse wie Spätfrost, Sturm oder Hagel ist es entscheidend, dass landwirtschaftliche Betriebe ihre Ernteausfälle durch entsprechende Versicherungen absichern können. Mit Blick auf die Finanzlage der öffentlichen Haushalte ist derzeit nicht absehbar, inwieweit auch zukünftig bei Extremwetterereignissen Ad-Hoc Beihilfen zur Verfügung gestellt werden können. Außerdem müssten nicht versicherte Unternehmen im Falle von Ad-Hoc-Beihilfen gemäß EU-Beihilferecht schlechter gestellt werden und würden geringere Hilfszahlungen erhalten.

Landwirtschaftsminister Sven Schulze (Foto) erklärt: „Nach dem katastrophalen Frostereignis im Jahr 2024 war es mir wichtig unseren Obstbetrieben, ein entscheidendes Instrument an die Hand zu geben. Mit dieser Förderung gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt, um unsere Obst- und Hopfenbaubetriebe gegen die zunehmenden Risiken des Klimawandels zu wappnen. Diese Unterstützung soll nicht nur helfen, existenzbedrohende Verluste zu verhindern, sondern auch langfristig die Resilienz unserer Landwirtschaft stärken.“

Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Obst- und Hopfenbau, deren Betriebsstandort im Land Sachsen-Anhalt liegt. Förderfähig sind Versicherungen, die die Risiken von Spätfrost (ab spätestens 1. April), Sturm, Starkregen und Hagel abdecken. Die Förderung übernimmt bis zu 50 Prozent der gezahlten Versicherungsprämien.

Die Antragsformulare und weitere Hinweise finden Sie unter: https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/webClient_ST_P/public?disposition=inline&resource=infoinvestiv.htm#eoh

Stichwort „Ertragsversicherung Obst und Hopfen – FP 7845“.

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Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 17. Dezember 2025

Foto: Landwirtschaftsminister Sven Schulze © Rayk Weber