Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer in Magdeburg und ganz Deutschland gehört der morgendliche Blick auf das Google-Unternehmensprofil zur Routine. Doch was, wenn dort über Nacht eine neue 1-Stern-Bewertung aufgetaucht ist – ohne Kommentar, ohne Erklärung, ohne Namen? Es ist ein Szenario, das Frustration auslöst. Dieser „stille“ Angriff schadet dem Ruf und drückt den mühsam erarbeiteten Bewertungsschnitt nach unten. Ein potenzieller Neukunde, der das Profil besucht, sieht den negativen Ausreißer, kann aber nicht einordnen, was der Grund war. War der Service schlecht? Das Essen kalt? Oder war es ein Konkurrent? In diesem Artikel wird erklärt, was man gegen solche Bewertungen unternehmen kann.
Die Tücke der textlosen Kritik: Warum die „stille“ Bewertung so problematisch ist
Negative Bewertungen sind ärgerlich, aber konstruktive Kritik bietet zumindest eine Chance zur Reaktion. Selbst bei einer unsachlichen, beleidigenden Rezension ist der Fall oft klar: Inhalte, die Schmähkritik, unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen enthalten, verstoßen gegen die Richtlinien von Google und deutsches Recht. Sie können relativ einfach zur Löschung gemeldet werden.
Auch eine 1-Stern-Bewertung ohne Text ist rechtlich nicht nur eine Meinung. Sie enthält immer die implizite Tatsachenbehauptung, dass ein geschäftlicher Kontakt stattgefunden hat. Und genau hier liegt der juristische Ansatzpunkt. Google schützt dieses Recht der Nutzer vehement. Wenn ein Unternehmen eine solche Bewertung über den Standard-Meldebutton bei Google meldet, lautet die Antwort daher meistens: „Kein Verstoß gegen unsere Richtlinien festgestellt.“ Die Algorithmen und die ersten Support-Stufen sind darauf trainiert, offensichtliche Verstöße wie Hassrede oder Spam zu filtern. Eine stille 1-Stern-Bewertung fällt nicht in dieses Raster. Für das betroffene Unternehmen beginnt oft eine Odyssee, wenn es eine solche Google-Bewertung löschen lassen möchte.
Der Weg zur Löschung: Wenn „Die Bewertungslöscher“ eingreifen
Wenn die eigenen Versuche, die Bewertung zu melden, scheitern, ist die Frustration groß. Viele Unternehmer suchen dann nach professioneller Unterstützung. Der Markt für Reputationsmanagement ist jedoch unübersichtlich. Es finden sich Marketingagenturen, IT-Dienstleister und spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien.
Genau hier setzen Kanzleien wie die JURAPORT.SH Rechtsanwaltskanzlei mit ihrer Marke „Die Bewertungslöscher“ an. Es ist ein entscheidender Unterschied, ob eine Agentur versucht, mit technischen Mitteln eine Löschung zu erwirken, oder ob eine Fachanwaltskanzlei den juristischen Hebel ansetzt. Die Entfernung einer negativen Bewertung ist eine anwaltliche Kerntätigkeit, eine sogenannte Rechtsdienstleistung. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist die rechtliche Prüfung und Beanstandung von Bewertungen grundsätzlich Rechtsanwälten vorbehalten.
Eine spezialisierte Kanzlei wählt einen fundamental anderen Ansatz als den „Melden“-Button. Statt die Meinung (den einen Stern) anzugreifen, wird die Grundlage dieser Meinungsäußerung juristisch infrage gestellt. Der Ansatz ist nicht, zu behaupten, die Bewertung sei „unfair“, sondern zu hinterfragen, ob der Bewertende überhaupt berechtigt ist, eine Bewertung abzugeben.
Der juristische Hebel: Die entscheidende Rolle des fehlenden Kundenkontakts
Der Schlüssel zum Erfolg liegt im deutschen Recht und Googles eigenen Prüfpflichten. Eine Bewertung – auch eine textlose – impliziert immer, dass der Bewertende eine tatsächliche Erfahrung mit dem Unternehmen gemacht hat. Sei es als Kunde, Patient oder Gast.
Spezialisierte Fachanwälte für IT-Recht nutzen diesen Punkt. Sie leiten ein offizielles anwaltliches Prüfverfahren (auch „Notice-and-Takedown-Verfahren“ genannt) bei Google ein. In diesem Schreiben wird Google substantiiert dargelegt, warum Zweifel daran bestehen, dass der anonyme Bewerter (z. B. „MaxMustermann89“) jemals Kunde des Unternehmens war. Das Unternehmen selbst kann dies oft plausibel machen, wenn der Name in der eigenen Kundendatenbank oder im Reservierungssystem nicht auftaucht.
Die Plattform ist nun gesetzlich verpflichtet, die Bewertung ernsthaft zu prüfen. Google kann nicht mehr pauschal auf die Meinungsfreiheit verweisen, sondern muss den Bewerter kontaktieren und von diesem eine Stellungnahme sowie idealerweise Nachweise über den stattgefundenen Kontakt verlangen (z. B. eine Rechnung, eine Buchungsbestätigung oder relevante E-Mails).
Hier zeigt sich die Effektivität des Vorgehens: Handelte es sich um eine Fake-Bewertung eines Konkurrenten, einen Irrtum oder einen Troll, kann oder will der Bewerter diesen Nachweis eher nicht erbringen. Verstreicht die von Google gesetzte Frist, ohne dass ein solcher Beleg vorgelegt wird, ist Google grundsätzlich zur Löschung verpflichtet – nicht weil der Stern „falsch“ war, sondern weil die Grundlage für die Bewertung, der Kundenkontakt, unbewiesen blieb. Dieses Vorgehen hat eine sehr hohe Erfolgsquote, da viele stille 1-Stern-Bewertungen tatsächlich nicht auf echten Erfahrungen beruhen.
Die Marke ‚Die Bewertungslöscher‘ – das spezialisierte Angebot der JURAPORT.SH Rechtsanwaltskanzlei im Detail
Hinter der Marke „Die Bewertungslöscher“ steht die JURAPORT.SH Rechtsanwaltskanzlei, eine auf IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei. Der Kanzleiinhaber, Philipp Gabrys, ist Fachanwalt für IT-Recht – eine Spezialisierung, die tiefgehendes Wissen über die internen Prozesse der Plattformen wie Google, Kununu oder Jameda voraussetzt. Die Kanzlei agiert bundesweit ausschließlich für Unternehmen (B2B) und ist offizieller Partner des Immobilienverbandes Deutschland (IVD), was die Expertise in dieser Branche unterstreicht.
Der Prozess ist bewusst einfach und transparent gehalten, um die Hemmschwelle zur Beauftragung eines Anwalts zu senken. Jede Anfrage beginnt mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Hier prüft ein persönlicher Ansprechpartner die Erfolgsaussichten der Löschung. Erst wenn eine realistische Chance besteht, bietet die Kanzlei die Löschung zu transparenten Festpreisen an. Dieses Modell vermeidet das unkalkulierbare Kostenrisiko klassischer Anwaltshonorare nach Stundensatz.
Ein weiterer Komfort für Unternehmer: Die Kanzlei übernimmt auf Wunsch die komplette Kommunikation und Abrechnung mit der bestehenden Rechtsschutzversicherung des Kunden. Mandanten können den Status ihres Falles zudem jederzeit über einen persönlichen Tracking-Link live verfolgen. Dieser Ansatz verbindet die Seriosität einer Fachanwaltskanzlei „Made in Germany“ mit der Effizienz eines modernen Online-Verfahrens.
Worauf Unternehmen bei der Auswahl eines Partners achten sollten
Die Entscheidung, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist oft der richtige Schritt, um die eigene Online-Reputation zu schützen. Unternehmen sollten bei der Auswahl eines Partners jedoch genau hinsehen. Handelt es sich um eine Agentur oder eine eingetragene Rechtsanwaltskanzlei? Verfügt die Kanzlei über nachweisbare Spezialisierungen wie einen Fachanwaltstitel im IT-Recht?
Die Zusammenarbeit mit einer Agentur birgt das Risiko, dass diese an ihre Grenzen stößt, sobald Google die Löschung ablehnt, da sie keine rechtlichen Schritte einleiten darf. Eine Fachanwaltskanzlei hingegen kann den Fall notfalls auch gerichtlich weiterverfolgen und kennt die notwendige Argumentation, um die großen Plattformen zu einer Reaktion zu zwingen. Transparente Festpreise und die Möglichkeit, die Kosten über eine Rechtsschutzversicherung abzuwickeln, sind weitere wichtige Indikatoren für einen seriösen Partner.
Eine negative Bewertung, selbst eine stille 1-Stern-Bewertung, ist kein Schicksal, das man hinnehmen muss. Der juristische Weg bietet effektive Möglichkeiten, die eigene digitale Reputation rechtssicher zu verteidigen und unbegründete Angriffe zu entfernen.
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Text: Trustfactory/pedom
