Kabinett beschließt Änderung des Errichtungsgesetzes zur „Stiftung Bauhaus Dessau“

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Magdeburg. Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat gestern den Entwurf zur Änderung des Errichtungsgesetzes der „Stiftung Bauhaus Dessau“ zur Anhörung freigegeben. Das ursprüngliche Gesetz stammt aus dem Jahr 1994 und wird nun teilweise aktualisiert und konkretisiert, um die seitdem erheblich gewachsenen Aufgaben und Strukturen der Stiftung rechtlich abzubilden und gleichzeitig Möglichkeiten der Deregulierung und Entbürokratisierung zu nutzen.

„Das Bauhaus ist ein prägender Bestandteil der kulturellen Identität Sachsen-Anhalts und international ein unverwechselbares Symbol für Innovation, Modernität und Gestaltungswillen. Mit der Aktualisierung des Errichtungsgesetzes schaffen wir stabile Grundlagen, damit die Stiftung auch künftig diese einzigartige Tradition bewahren, erforschen und mit Leben füllen kann“, so Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra (Foto).

Mit der Gesetzesnovelle soll die Verantwortung für das im Jahr 2013 übernommene Meisterhaus-Ensemble sowie das im Jahr 2019 eröffnete Bauhaus-Museum Dessau einschließlich der damit verbundenen Aufgaben und der Finanzierung stärker akzentuiert werden. Darüber hinaus präzisiert der Gesetzentwurf auch Regelungen, die sich aus der Aufnahme des Bauhauses und seiner Stätten in Dessau in die UNESCO-Welterbeliste (1996, erweitert 2017) ergeben haben. Die Bauhaus-Stätten stehen für die Blüte der Moderne, die hier ihren Ausgang nahm und weltweite Wirkung entfaltete.

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Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt