Die geplante Wehrdienstreform ändert nichts am Recht, den Dienst mit der Waffe zu verweigern. Das hat der SPD-Verteidigungspolitiker Christoph Schmid (Foto) im MDR klargestellt. Er verwies darauf, dass diese Möglichkeit im Grundgesetz verankert ist. Sollte also künftig die Bedarfs-Wehrpflicht greifen, seien all die früheren Modelle wieder denkbar. Dazu gehörten Ersatzdienste in Krankenhäusern oder sozialen Einrichtungen, bei der Feuerwehr oder dem THW. Die Deutsche Friedensgesellschaft warnt dagegen vor höheren Hürden. Der politische Geschäftsführer Michael Schulze von Glaßer meinte, bei einem Mangel an Freiwilligen könne die Bundesregierung durchaus Verweigerungsanträge strenger bewerten. (MDR Aktuell)
Foto (c) Christoph Schmid
