Magdeburg. „Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz, kurz TSVG, sollen Patienten schneller Termine bekommen und Ärzte mehr Sprechstunden anbieten. Und ja, die Ärzte sollen dafür besser vergütet werden, so sieht es der Gesetzgeber vor“, fasst Dr. Jörg Böhme (Foto), Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), das Gesetz, das 2019 in Kraft getreten ist, zusammen und betont im gleichen Atemzug: „Eine bessere Vergütung bedeutet aber nicht, dass Fachärzte, die von Hausärzten dringliche Behandlungsfälle zur zeitnahen Behandlung vermittelt bekommen, diese doppelt vergütet erhalten. Vielmehr wird die Leistung vollständig, ohne die seit Jahren erfolgte Quotierung vergütet. Eine vollumfänglich erbrachte Leistung wird in diesen Fällen endlich vollumfänglich vergütet.“
Damit stellt sich Dr. Böhme klar gegen die Aussage von „Doppelvergütungen für Fachärzte“. Diese hatte die Arbeitsgruppe „Gesundheit“ der SPD-Bundestagsfraktion im Zuge der Sitzung des Bundesrates am Freitag, 21. November 2025, eingebracht, als das Sparpaket im Gesundheitswesen diskutiert wurde.
„Nach den Psychotherapeuten und Kinderärzten werden nun endlich auch hausärztliche Leistungen zum Großteil vollumfänglich vergütet. Die einzigen, die vollumfänglich erbrachte Leistungen nicht vollumfänglich vergütet bekommen, sind die Fachärzte. Statt dort endlich auch zu endbudgetieren, soll dort weiter gespart werden. Kommt es dazu, wird sich die Patientensteuerung alles andere als verbessern. Das wäre ein Rückschritt für die Versorgung der Patienten und die Praxen“, gibt Dr. Böhme zu bedenken.
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Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt am 22. November 2025
Foto: KVSA-Vorstandsvorsitzender Dr. Jörg Böhme. © KVSA / Rayk Weber
