Heute im Bundesrat: Besserer Jugendschutz bei Online-Spielen

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Glücksspielähnliche Mechanismen wie Lootboxen bei Video- und Onlinespielen stärker zu reglementieren: Das schlägt der Bundesrat mit einer am 21. November 2025 gefassten Entschließung vor. 

Glücksspielähnliche Mechanismen

„Lootboxen“ sind virtuelle Gegenstände, die in Smartphone- oder Computerspielen als Überraschung gekauft werden können, um neue Items oder Fähigkeiten freizuschalten. Der Kauf erfolgt in der Regel mit einer spielinternen Währung, die zuvor mit echtem Geld erworben werden muss.

Rechtliche Einordnung

Ob Lootboxen als Glücksspiel gelten können, ist umstritten, da kein echtes Geld gewonnen werden kann, sondern lediglich virtuelle Gegenstände. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zu prüfen, inwiefern Lootboxen glücksspielähnliche Mechanismen aufweisen und diese gegebenenfalls im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes zu reglementieren.

Maßnahmen für effektiveren Jugendschutz

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auch, das Jugendschutzgesetz in Einklang mit dem Glücksspielrecht der Länder zu erweitern. Eine Möglichkeit für die Umsetzung könne eine Altersverifikation ab 18 Jahren bei Spielen mit Lootboxen sein. Außerdem solle das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Informationsmaterialien entwickeln, um sowohl Eltern als auch Jugendliche über die Gefahren von Lootboxen aufzuklären. Zudem bitte der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene im Zuge des Digital Fairness Acts für eine transparentere Kostenstruktur und Angabe von Gewinnwahrscheinlichkeiten in Videospielen einzusetzen. Dies sei nötig, da Videospiele für den europäischen oder weltweiten Markt entwickelt werden und somit eine deutsche Regulierung nur geringfügiges Gewicht haben werde.

Wie geht es weiter?

Die Entschließung des Bundesrates wird der Bundesregierung zugestellt. Gesetzliche Vorgaben, wann und wie diese sich damit beschäftigt, gibt es nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 21.11.2025

Symbolfoto/Pixabay