Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert, dass bestehende Regelungen fĂĽr Krankschreibungen gelockert werden. Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen sprach sich im „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ dafĂĽr aus, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Tag verlangt werden darf. Damit könnten zahlreiche unnötige Arztbesuche eingespart und das Gesundheitswesen deutlich entlastet werden. Bisher haben Arbeitgeber die gesetzliche Möglichkeit, eine Krankschreibung schon in den ersten drei Tagen einzufordern. (MDR Aktuell)
Foto: Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen (c) Lopata-Axentis