Bundesrat will Kontoeröffnung für Kinder von getrennten Eltern erleichtern

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Auf Initiative Schleswig-Holsteins hat der Bundesrat am 26. September 2025 eine Entschließung verabschiedet, in der er fordert, dass für das Eröffnen eines Taschengeldkontos künftig die Zustimmung des Elternteils genügt, bei dem das Kind nach einer Trennung seinen Lebensmittelpunkt hat (Obhutselternteil).

Die Rolle des Taschengeldes

Zur Begründung verweisen die Länder auf die wichtige erzieherische Funktion des Taschengeldes: Es vermittele Sparen, Haushalten, einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld und fördere die Selbstständigkeit. Ein Taschengeldkonto könne diesen Lernprozess unterstützen, da es Kindern den Umgang mit der Kontoführung und das bargeldlose Bezahlen näherbringe.

Kontoeröffnung bisher nur gemeinsam möglich

Auch wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, entscheide im Alltag oft allein der Obhutselternteil über das Taschengeld. Für die Kontoeröffnung ist bislang jedoch die Zustimmung beider Elternteile erforderlich, da die Vermögenssorge in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes ausgeübt werden muss. Nur in Angelegenheiten des täglichen Lebens kann ein Elternteil allein entscheiden – die Eröffnung eines Kontos wird von der Rechtsprechung jedoch nicht als eine solche, sondern als grundlegende Frage von erheblicher Bedeutung eingestuft. Besonders bei gestörten Elternbeziehungen könne die bestehende Regelung Trennungskinder benachteiligen, da sie die frühzeitige Kontonutzung und das bargeldlose Bezahlen erschwere, heißt es in der Begründung.

Weiteres Verfahren

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet in eigenem Ermessen, ob und wann sie sich damit befasst. Gesetzliche Vorgaben oder Fristen gibt es dafür nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 26.09.2025

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