Magdeburg. Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt (LEP) können öffentliche Stellen sowie alle Bürgerinnen und Bürger ab 15. September 2025 Hinweise und Änderungsvorschläge zu allen Inhalten der Planunterlagen des zweiten LEP-Entwurfs abgeben.
Das Kabinett hatte den Entwurf in seiner Sitzung am 2. September zur 2. Anhörung freigegeben.
„Damit setzen wir das Verfahren zügig fort, damit der neue Plan noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann“, sagte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens (Foto), heute in Magdeburg. „Im Ergebnis der ersten Anhörung (Januar-April 2024) sind insgesamt 5.521 Hinweise eingegangen, die von den Fachleuten eingehend geprüft wurden“, erklärte die Ministerin.
„Mit dem neuen Landesentwicklungsplan wollen wir die Weichen für die Zukunft unseres Landes stellen. Im Mittelpunkt stehen die wirtschaftliche Entwicklung und die Stärkung des ländlichen Raums. Demografie, Klima- und Strukturwandel, Energiewende und Digitalisierung prägen unsere Gegenwart viel stärker als noch vor zehn Jahren. Darum müssen wir die Menschen von Anfang an mitnehmen – denn es geht um unsere gemeinsame Zukunft“, betonte Lydia Hüskens. Das Ziel, den LEP noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen, sei ein ambitioniertes Vorhaben, das nur im engen und offenen Dialog gelingen könne.
Der zweite Entwurf des LEP ist das Ergebnis einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach Auskunft der Ministerin führte rund ein Drittel aller eingegangenen Hinweise zu Änderungen, Anpassungen oder Ergänzungen. Auf dieser Grundlage konnten die Planunterlagen gezielt weiterentwickelt und an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden. „Die erste Runde der Beteiligung hat somit bereits spürbare Ergebnisse gebracht“, sagte die Ministerin. Insbesondere für die Bereiche Tourismus, Energieversorgung, Rohstoffsicherung und -gewinnung sowie die Land- und Forstwirtschaft habe es zahlreiche wertvolle Anregungen gegeben. Neu hinzugekommen sind Kapitel zum Thema Wasserstoff, dessen Nutzung und Transport, sowie zur Wohnbauflächenentwicklung, hob Hüskens hervor.
Außerdem habe sich anhand zahlreicher Hinweise gezeigt, dass Formulierungen in den einzelnen Kapiteln noch besser aufeinander abgestimmt und einige Festlegungen ausführlicher begründet werden müssten, erläuterte die Ministerin. Daneben sei permanent darauf zu achten, dass Änderungen in der Rahmengesetzgebung des Bundes berücksichtigt würden.
„Die Herausforderungen sind groß. Wir brauchen neue Strategien, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen zu gewährleisten. Dabei ist ganz wichtig, einen Plan zu entwickeln, der nicht starr, sondern flexibel bleibt. Nur so können wir auch kurzfristig auf Veränderungen reagieren. Klare Schwerpunkte und zugleich Offenheit für Anpassungen bieten Platz für konstruktive Beteiligung der Öffentlichkeit und aller betroffenen Stellen. Ich setze deshalb wieder auf ein breites Interesse“, betonte Lydia Hüskens abschließend.
Die Beteiligung zum 2. LEP-Entwurf ist bis zum 17. Oktober 2025 möglich. Die Planunterlagen, bestehend aus Textteil mit Begründung, Hauptkarte, Festlegungskarten und Erläuterungskarte sowie Umweltbericht, können dazu im Internet unter der Adresse www.landesentwicklungsplan-st.de eingesehen und bei Bedarf heruntergeladen werden. Darüber hinaus liegen die Unterlagen in ausgewählten Verwaltungseinrichtungen der Landkreise und kreisfreien Städte sowie im Ministerium für Infrastruktur und Digitales (MID) in Papierform zur Einsichtnahme bereit.
Stellungnahmen sollen vorzugsweise ĂĽber das extra dafĂĽr eingerichtete Online-Beteiligungsportal abgegeben werden, welches ebenfalls unter www.landesentwicklungsplan-st.de erreichbar ist. DarĂĽber hinaus kann eine Stellungnahme auch per E-Mail, postalisch oder zur Niederschrift ĂĽbermittelt werden.
Dabei sind gleichlautende Mehrfachstellungnahmen desselben Absenders ĂĽber das Beteiligungsportal, per E-Mail, per Brief und zur Niederschrift zu vermeiden.
Zu Ihrer Information:
Der LEP bildet den verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung des Landes. Im Zuge der Planerarbeitung sind die unterschiedlichen Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und Konflikte auf der Ebene der Landesplanung auszugleichen. Der LEP trifft Vorsorge für raumbedeutsame Nutzungen und Funktionen des Raums und legt die Ziele und Grundsätze für eine geordnete, nachhaltige und abgestimmte Entwicklung des Landes fest.
Die Sicherung der Daseinsvorsorge, der demografische Wandel, Klimaschutz und Klimawandel, die Transformation der Energieversorgung, die Mobilitätswende, der Schutz der natürlichen Ressourcen und die Digitalisierung sind mit räumlichen Erfordernissen verbunden, denen mit dem neuen LEP Rechnung getragen werden soll.
Der zweite Entwurf des neuen LEP beinhaltet textliche und zeichnerische Festlegungen zur raumordnerischen Steuerung der vielfältigen Raumnutzungen und Raumfunktionen. Im Zuge der Erarbeitung des Landesentwicklungsplans wird eine Umweltprüfung der Planinhalte durchgeführt, deren Ergebnisse in einem Umweltbericht dokumentiert werden.
Stellungnahmen können im Zeitraum vom 15. September 2025 bis zum 17. Oktober 2025 vorzugsweise über das Beteiligungsportal im Internet unter der Adresse www.landesentwicklungsplan-st.de oder mit dem Stichwort „2. Entwurf LEP“ u. a. auch wie folgt abgegeben werden:
a)    per E-Mail ausschließlich an landesentwicklung-mid@sachsen-anhalt.de,
b) postalisch an das Ministerium fĂĽr Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 26, TurmschanzenstraĂźe 30, 39114 Magdeburg oder
c) zur Niederschrift im Ministerium fĂĽr Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium fĂĽr Kultur des Landes Sachsen-Anhalt am 09. September 2025