Digitale Projekte sind heute ein wichtiges Handwerkszeug, um konkurrenzfähig zu bleiben. In Sachsen-Anhalt hat man das verstanden und ein Programm aufgelegt, das ganz praktisch ansetzt. DIGITAL INNOVATION soll Fördermittel verteilen und Mut machen, Prozesse auf den Prüfstand zu stellen, Ideen zu verwirklichen und Geschäftsmodelle neu zu erfinden. Wer investiert, darf Unterstützung erwarten – und zwar gezielt dort, wo Innovation wirklich entsteht.
Welche Unternehmen tatsächlich von der Förderung profitieren können
Im Mittelpunkt stehen kleine und mittlere Unternehmen, die das wirtschaftliche Rückgrat des Landes bilden. Ob Tischlerei in Dessau, Maschinenbauer im Harz oder Agentur in Halle, entscheidend ist der Standort in Sachsen-Anhalt und die Bereitschaft, digitale Vorhaben ernsthaft umzusetzen. Gerade hier zeigt sich die Stärke des Programms, denn es richtet sich an die Betriebe, die oft jeden Euro umdrehen müssen, wenn sie Neues wagen.
Gelegentlich taucht die Frage auf, ob auch Freiberufler oder Soloselbstständige profitieren können. Die Förderrichtlinie macht deutlich, dass die Hauptzielgruppe bei den KMU liegt. Denkbar sind einzelne Fälle, in denen ein überzeugendes Konzept eines Einzelunternehmers Berücksichtigung findet. Doch die Regel ist das nicht, denn die Förderung soll in erster Linie Betriebe stützen, die Mitarbeiter beschäftigen, Strukturen in der Region aufbauen und mit ihren Projekten über den eigenen Schreibtisch hinaus Wirkung entfalten.
Bereits sichtbare Fortschritte in Sachsen-Anhalt
Dass die Strategie Wirkung zeigt, lässt sich bereits beobachten. Besonders eindrücklich wird das am Beispiel der Glücksspielbehörde, die in Sachsen-Anhalt angesiedelt ist. Sie hat digitale Verfahren für die Vergabe von Lizenzen und die Schnittstellenverwaltung aufgebaut, ohne die Angebote wie die von High RTP Casinos ihre Dienste nicht anbieten könnten.
Solche Entwicklungen beweisen, dass die Bemühungen nicht in Konzeptpapieren steckenbleiben. Stattdessen entstehen Strukturen, die funktionieren und zeigen, wie digitale Prozesse Verwaltung und Unternehmen entlasten.
DIGITAL INNOVATION fügt sich nahtlos in dieses Bild ein, weil es die Wirtschaft befähigt, ähnliche Fortschritte zu machen und Innovation in die Breite zu tragen.
Was gilt als förderfähiges Digitalisierungsprojekt und wo liegt die Grenze?
Die Bandbreite an möglichen Projekten ist groß. Förderfähig sind zum Beispiel Vorhaben, die interne Abläufe automatisieren, IT-Sicherheit auf ein neues Niveau heben oder digitale Vertriebsstrategien entwickeln. Auch die Schaffung völlig neuer Produkte, ob App, Webshop oder komplexe Plattform, kann gefördert werden, solange ein innovativer Mehrwert erkennbar ist.
Allerdings zieht das Programm eine klare Linie. Reine Anschaffungen wie der Kauf von Standardhardware oder Software ohne weiterführende Idee reichen nicht aus. Wer lediglich ein paar neue Computer ins Büro stellt, erfüllt die Kriterien nicht. Ganz anders sieht es aus, wenn ein Produktionsprozess mithilfe spezieller Software so umgestaltet wird, dass weniger Fehler auftreten, Ressourcen effizienter genutzt werden und die Wettbewerbsfähigkeit steigt.
Wie hoch die Unterstützung tatsächlich ausfallen kann
Bei aller Begeisterung für digitale Projekte bleibt die Frage nach der Finanzierung. Hier setzt DIGITAL INNOVATION an. Bis zur Hälfte der förderfähigen Ausgaben kann übernommen werden, höchstens jedoch 70.000 Euro pro Projekt. Diese Summe ist für viele Betriebe ein entscheidender Hebel, gerade wenn bislang die Investitionsbereitschaft an finanziellen Grenzen gescheitert ist.
Doch auch kleinere Vorhaben haben eine Chance, denn bereits ab 3.000 Euro Projektvolumen kann eine Förderung beantragt werden. Damit entsteht ein breites Spektrum, vom kleinen Pilotprojekt bis zum umfassenderen Digitalisierungsschub. Hinzu kommt, dass auch Beratungsleistungen berücksichtigt werden.
Bis zu 6.000 Euro können für externe Expertise angesetzt werden, was den Projekten zusätzliche Qualität verleiht und noch eine Vorgabe ist wichtig, so darf die Laufzeit zwölf Monate nicht überschreiten.
Der Weg zum Antrag – Wettbewerb, Fristen und notwendige Unterlagen
Der Zugang zu den Mitteln erfolgt nicht nach dem Prinzip „Antrag einreichen und Geld erhalten“. Vielmehr läuft das Ganze in Wettbewerbsrunden. Die vierte Runde endete im Mai 2025, die nächste ist für den Herbst angekündigt. Wer teilnehmen möchte, muss also den richtigen Zeitpunkt im Blick behalten und den Antrag vor Beginn des Projekts einreichen.
Bearbeitet werden die Anträge von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Sie prüft die Unterlagen, gibt Rückmeldung und entscheidet über die Förderung. Damit die Chancen steigen, braucht es eine sorgfältige Projektskizze.
Gefordert sind ein klarer Projektplan, ein Ausgaben- und Finanzierungsplan, Angaben zur Nachhaltigkeit sowie Einschätzungen zur künftigen Nutzung. Außerdem gilt die Regel, dass pro Runde jedes Unternehmen nur einen Antrag stellen darf.
Auswahlverfahren und Kriterien für die Vergabe der Mittel
Die Auswahl orientiert sich an einem Punktesystem. Berücksichtigt werden Kriterien wie Innovationshöhe, regionale Relevanz und Realisierbarkeit. Kommt es zu einem Gleichstand, werden zusätzliche Faktoren wie die Branchenverteilung einbezogen. Damit wird verhindert, dass Mittel zu einseitig in einzelne Bereiche fließen.
Dieser transparente Bewertungsmechanismus sorgt dafür, dass die Förderung nicht nach Zufall vergeben wird, sondern jene Konzepte unterstützt, die am meisten Potenzial für Innovation und Wertschöpfung besitzen. Für die Unternehmen bedeutet das, je klarer und überzeugender das Projekt skizziert ist, desto besser sind die Chancen.
Unterstützung auf dem Weg – wie Unternehmen begleitet werden
Für viele kleinere Betriebe ist die Antragstellung eine ungewohnte Aufgabe. Genau deshalb unterstützen die Industrie- und Handelskammern mit praxisnahen Angeboten. Workshops, wie sie im Frühjahr 2025 stattfanden, boten Gelegenheit, die Kriterien im Detail kennenzulernen und die eigene Idee gemeinsam mit Experten zu verfeinern.
Solche Formate senken die Hürde, überhaupt einen Antrag einzureichen. Sie zeigen zugleich, dass es nicht allein um die Verteilung von Geld geht. Vielmehr entsteht ein Ökosystem, in dem Unternehmen fachlich begleitet und ermutigt werden, den Schritt in die Digitalisierung tatsächlich zu wagen.
DIGITAL INNOVATION ist Teil einer größeren Entwicklung. Mit der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ verfolgt das Land einen umfassenden Ansatz, der Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen einbindet. Neben dem hier beschriebenen Programm existieren weitere Förderlinien, die ergänzend wirken.
Eine davon sieht Zuschüsse von bis zu 90 Prozent vor, maximal 120.000 Euro pro Projekt und richtet sich an größere Vorhaben. Damit deckt Sachsen-Anhalt ein breites Spektrum ab, vom kleinen Pilotprojekt bis zur weitreichenden Digitalinitiative. Das verdeutlicht, dass es nicht bei Absichtserklärungen bleibt, sondern dass die Politik ernst macht, wenn es um den digitalen Umbau des Landes geht.
Mit DIGITAL INNOVATION hat Sachsen-Anhalt ein Förderprogramm etabliert, das kleinen und mittleren Unternehmen die Türen zur Digitalisierung öffnet. Klare Regeln, nachvollziehbare Kriterien und spürbare finanzielle Unterstützung bilden den Rahmen. Ergänzt durch Workshops und Beratungsangebote entsteht ein System, das praxisnah und wirksam ist.
Zusammen mit der Digitalstrategie 2030 ergibt sich ein Umfeld, das Betriebe motiviert, Ideen umzusetzen, Risiken zu wagen und die digitale Transformation nicht passiv zu erleben, sondern aktiv zu gestalten.
Quelle: impulsQ/pedom
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