Lockerungen fĂŒr den Sport in Sachsen-Anhalt

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Magdeburg. Ab heute gilt die neue Corona-EindĂ€mmungsverordnung in Sachsen‑Anhalt. Daraus ergeben sich Lockerungen fĂŒr den organisierten Sportbetrieb.

Sportministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Gemeinsamer Sport, egal ob im Verein oder im Fitnessstudio, ist jetzt wieder mit deutlich weniger EinschrĂ€nkungen möglich. Das ist eine gute Nachricht fĂŒr alle sportbegeisterten BĂŒrgerinnen und BĂŒrger in Sachsen-Anhalt.“

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Was gilt fĂŒr den organisierten Sportbetrieb?

Beim Sport in geschlossenen RĂ€umen wird die 2G-Regelung von der 3G-Regelung abgelöst. Das Sporttreiben in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, einschließlich Frei- und HallenbĂ€dern, ist fĂŒr alle Geimpften, Genesenen und Getesteten möglich. Anwesenheitsnachweise mĂŒssen nicht mehr gefĂŒhrt werden.

Gibt es eine Personenbegrenzung fĂŒr den organisierten Sport?

Ja. Am Sport in geschlossenen RĂ€umen dĂŒrfen höchstens 50 Menschen teilnehmen, im Freien höchstens 200. Wer vollstĂ€ndig geimpft oder genesen ist, wird nicht mitgezĂ€hlt.

Wie viele Zuschauerinnen und Zuschauer sind bei Sportveranstaltungen zulÀssig?

Es können wieder mehr Menschen bei Sportveranstaltungen zuschauen: In geschlossenen RĂ€umen mit mehr als 50 Menschen ist eine Auslastung von 60 Prozent der KapazitĂ€t bis höchstens 6.000 Menschen möglich. Bei Sportveranstaltungen im Freien mit mehr als 200 Menschen sind es 75 Prozent der KapazitĂ€t, höchstens aber 25.000 Menschen. Bei mehr als 50 Menschen in geschlossenen RĂ€umen und 200 Menschen im Freien gilt die 2G-Plus-Regel.

Eine Zusammenfassung:

  • Training in geschlossenen RĂ€umen: 3G-Regel, Anwesenheitsnachweise entfallen
  • Training im Freien: keine ZugangsbeschrĂ€nkungen, Anwesenheitsnachweise entfallen
  • WettkĂ€mpfe in geschlossenen RĂ€umen: 3G-Regel, es dĂŒrfen höchstens 50 Menschen teilnehmen, vollstĂ€ndig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezĂ€hlt
  • WettkĂ€mpfe im Freien: 3G-Regel, es dĂŒrfen höchstens 200 Menschen teilnehmen, vollstĂ€ndig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezĂ€hlt
  • Sportveranstaltungen in geschlossenen RĂ€umen mit mehr als 50 Menschen: Auslastung bis 60 Prozent, höchstens 6.000 Menschen
  • Sportveranstaltungen im Freien mit mehr als 200 Menschen: Auslastung bis 75 Prozent, höchstens 25.000 Menschen

Welche Regelungen bleiben bestehen?

Das Training im Freien bleibt ohne ZugangsbeschrÀnkungen möglich. Die allgemeinen Hygieneregeln sowie die Vorgabe zur Einhaltung eines Abstandes von mindestens 1,5 Metern untereinander, soweit die Sportart dem nicht entgegensteht, gelten weiterhin.

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, sind wie bisher von der Testpflicht ausgenommen. Beim 2G-Plus-Zugangsmodell brauchen sie keinen Nachweis, ob sie geimpft oder genesen sind.

Foto (c) BD-LPSA

Ministerium fĂŒr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 04. MĂ€rz 2022