AuĂenministerin Annalena Baerbock hat sich dafĂŒr ausgesprochen, syrischen FlĂŒchtlingen Besuche in ihrem Heimatland zu ermöglichen. Nach dem Sturz des Assad-Regimes mĂŒsse FlĂŒchtlingen Gelegenheit gegeben werden, vor Ort selbst zu erkunden, ob sich fĂŒr sie eine dauerhafte RĂŒckkehrmöglichkeit eröffne. Wenn schutzberechtigte Personen in ihre HeimatlĂ€nder reisen, gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Voraussetzungen fĂŒr den Schutz nicht mehr vorliegen. Ausnahmen gibt es nur selten. Ansonsten droht der Verlust des Schutzstatus. (ZDFheute)
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