Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Sachsen-Anhalt startet mit drei Neueintragungen

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Ein neues Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes bildet regional bedeutende Kulturformen ab und macht so Sachsen-Anhalts kulturelle Vielfalt deutlich. Zum Start gibt es dort zehn Eintragungen. Neben sieben Kulturformen, die in den vergangenen Jahren ins Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurden und damit automatisch auch auf der Landesliste gefĂŒhrt werden, stehen drei Neueintragungen: das „Gebrauchshundewesen“, die „Fertigungstechnik des PrĂ€gebriketts“ und das „Philanthropische Leben und Lernen an der Schule der Menschenfreundschaft“.

Staatsminister und Minister fĂŒr Kultur Rainer Robra (Foto) betont: „Sachsen-Anhalt verfĂŒgt ĂŒber eine reiche Geschichte mit einer Vielzahl an bewahrenswerten Traditionen und BrĂ€uchen. Das Landesverzeichnis dient auch der Sichtbarkeit dieses immateriellen Kulturerbes, denn gerade diese ĂŒberlieferten Kulturformen tragen einen wesentlichen Teil zu unserer IdentitĂ€t bei. Es ist wichtig, dass sie aktiv gelebt und an kommende Generationen weitergegeben werden.“ 

Unter dem Begriff „Immaterielles Kulturerbe“ werden lebendige kulturelle Ausdrucksformen verstanden. Diese prĂ€gen die lokale, regionale oder ĂŒberregionale IdentitĂ€t und stĂ€rken den Zusammenhalt in einer Gemeinschaft, oftmals generationsĂŒbergreifend. Mit diesen Ausdrucksformen sind traditionelles Wissen, wie auch dazugehörige Instrumente, Objekte und Artefakte sowie von Generation zu Generation weitergegebene Fertigkeiten verbunden, die heute noch lebendig sind. Das UNESCO-Übereinkommen definiert folgende Bereiche: mĂŒndlich ĂŒberlieferte Traditionen und Ausdrucksformen (einschließlich der Sprache der TrĂ€ger), darstellende KĂŒnste wie Musik, Tanz und Theater, gesellschaftliche BrĂ€uche, soziale Praktiken, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum sowie das Fachwissen ĂŒber traditionelle Handwerkstechniken. Gruppen, Vereine und Einzelpersonen können alle zwei Jahre bei der Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur ihre Bewerbungen einreichen. Eine Expertenkommission prĂŒft sie und entscheidet ĂŒber die Aufnahme in das Landesverzeichnis und darĂŒber, ob die Bewerbung zudem fĂŒr die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis vorgeschlagen werden soll.

Im Landesverzeichnis werden gefĂŒhrt:

„Gebrauchshundewesen“

„Fertigungstechnik des PrĂ€gebriketts“

„Philanthropischen Leben und Lernen an der Schule der Menschenfreundschaft“

„Salzwirker-BrĂŒderschaft im Thale zu Halle“ (Bundesverzeichnis seit 2014)

„Finkenmanöver im Harz“ (Bundesverzeichnis seit 2014)

„Schachtradition Ströbeck“ (Bundesverzeichnis seit 2016)

„Pfingsttanz der Verbandsgemeinde Grund-Helbra“ (Bundesverzeichnis seit 2018)

„Spergauer Lichtmeß“ (Bundesverzeichnis seit 2018)

„Grasedanz im Harz“ (Bundesverzeichnis seit 2020)

„Bad DĂŒrrenberger Brunnenfest“ (Bundesverzeichnis seit 2023).

Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur am 04. April 2024