1,2 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im November 2022 als im Vormonat

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  • Unternehmensinsolvenzen Januar bis September 2022: -0,4 % zum Vorjahreszeitraum
  • Verbraucherinsolvenzen Januar bis September 2022: -18,6 % zum Vorjahreszeitraum

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorlĂ€ufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im November 2022 um 1,2 % gegenĂŒber Oktober 2022 gestiegen. Im Oktober 2022 hatte die Zahl um 18,4 % gegenĂŒber September 2022 zugenommen. Dabei ist zu berĂŒcksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsĂ€chliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen FĂ€llen annĂ€hernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur GeschĂ€ftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen GrĂŒnden beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

0,4 % weniger Unternehmensinsolvenzen von Januar bis September 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum

Von Januar bis September 2022 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgĂŒltigen Ergebnissen 10 643 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 0,4 % weniger als von Januar bis September 2021.

Die voraussichtlichen Forderungen der GlÀubiger aus den von Januar bis September 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 10,8 Milliarden Euro. Im Vorjahreszeitraum hatten die Forderungen mit rund 45,5 Milliarden Euro deutlich höher gelegen, da damals mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen insolvent wurden als von Januar bis September 2022.

Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es von Januar bis September 2022 im Baugewerbe mit 1 970 FĂ€llen (Januar bis September 2021: 1 821; +8,2 %). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 1 571 Verfahren (Januar bis September 2021: 1 593; -1,4 %).

18,6 % weniger Verbraucherinsolvenzen von Januar bis September 2022 als im Vorjahreszeitraum

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist von Januar bis September 2022 um 18,6 % gegenĂŒber dem Vorjahreszeitraum gesunken. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen VerkĂŒrzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die Neuregelung gilt fĂŒr seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele ĂŒberschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunĂ€chst zurĂŒckhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 fĂŒr einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.

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