Magdeburg. Ende 2022 bezogen 25 175 Haushalte in Sachsen-Anhalt Wohngeld, 2 785 mehr als im Vorjahr (+12,4 %).
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war dies der höchste Wert seit 2016 (25 244). 2 von 100 Privathaushalten in Sachsen-Anhalt bezogen 2022 Wohngeld. Die Mehrheit der betroffenen Haushalte (23 040) erhielt Wohngeld als Zuschuss zur Miete, den ĂŒbrigen 2 135 EmpfĂ€ngerhaushalten wurde es als Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums gewĂ€hrt (Lastenzuschuss).
Ende 2022 hatten in 24 355 (+13,7 %) Wohngeldhaushalten alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld (reine Wohngeldhaushalte). Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch sank auf 145 EUR (2021: 147 EUR). Bei 820 (-15,0 %) wohngeldrechtlichen Teilhaushalten (Mischhaushalte) lag der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch bei 163 EUR (2021: 166 EUR). Mischhaushalte sind EmpfÀngerhaushalte, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch gemeinsam leben.
Von den 24 355 reinen Wohngeldhaushalten war bei 66,1 % (16 090) dieser Haushalte der Haupteinkommensbezieher eine Rentnerin bzw. ein Rentner oder eine PensionÀrin bzw. ein PensionÀr, mit einem durchschnittlichen monatlichen Gesamteinkommen von 770 EUR und einem durchschnittlichen monatlichen Wohngeldanspruch von 127 EUR.
Mit 3 040 Haushalten wurde am hÀufigsten Wohngeld in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) gewÀhrt (2021: 2 755). Im Landkreis Jerichower Land wurden mit 790 FÀllen die wenigsten WohngeldantrÀge bewilligt (2021: 635).
Wohngeld können einkommensschwĂ€chere Haushalte zur Finanzierung eines angemessenen Wohnraums beantragen, wenn sie ĂŒber ein eigenes Einkommen verfĂŒgen und durch das Wohngeld der Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII (Grundsicherung/BĂŒrgergeld/Sozialhilfe) vermieden werden kann. Nach Wohngelderhöhungen (Wohngeldreformen 2016 und 2020) stieg deshalb die Zahl der Anspruchsberechtigten. Mit der Anfang 2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform wurden regelmĂ€Ăige Erhöhungen entsprechend der Mieten- und Einkommensentwicklung beschlossen.
Zum 1. Januar 2022 wurde das Wohngeld erstmals automatisch angepasst. Zudem stieg der Anreiz einer Inanspruchnahme durch die 2022 wegen der stark gestiegenen Energiekosten beschlossenen HeizkostenzuschĂŒsse fĂŒr Wohngeldbeziehende. Das Wohngeld-Plus-Gesetz, das zum Ziel hat, mehr Haushalte durch ein höheres Wohngeld stĂ€rker zu entlasten, trat am 1. Januar 2023 – und damit nach dem Stichtag 31.12.2022 – in Kraft.
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