Weihnachtsgeschenke: Regelungen fĂŒr Gutscheine und Umtausch

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Wie bereits in den vergangenen Jahren bleiben Gutscheine auch 2021 das beliebteste Weihnachtsgeschenk. Das zeigt eine Umfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE). Demnach werden auch BĂŒcher, Spielwaren, Kosmetik und Körperpflegeprodukte in diesem Jahr gerne verschenkt. Wer einen nicht ausdrĂŒcklich befristeten Gutschein unter dem Weihnachtsbaum entdeckt, kann ihn im Geltungszeitraum von drei Jahren ab Ende des Kaufjahres einlösen. In diesem Jahr gekaufte, unbefristete Gutscheine können also bis zum 31. Dezember 2024 eingelöst werden.

FÀllt die Wahl des Geschenks auf ein bestimmtes Produkt, empfiehlt sich ein persönliches GesprÀch mit dem HÀndler. Er kann Hinweise auf Möglichkeiten und Ablauf eines etwaigen Umtausches im jeweiligen GeschÀft geben, sollte ein einwandfreies Produkt nicht gefallen. Denn bei einwandfreier Ware besteht grundsÀtzlich kein Anspruch auf Umtausch. Ganz besonders in der Weihnachtszeit kommen jedoch viele HÀndlerinnen und HÀndler ihren Kunden mit Kulanzangeboten entgegen.

Ist die Ware bereits beim Kauf mangelhaft, greift das gesetzliche GewĂ€hrleistungsrecht. Ein solcher Mangel kann innerhalb von zwei Jahren ab der Übergabe der Ware geltend gemacht werden. Bei EinkĂ€ufen bis zum 31.12.2021 wird fĂŒr die Dauer von sechs Monaten vermutet, dass ein nach dem Kauf aufgetretener Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat. Auch hier ist der persönliche Austausch mit dem HĂ€ndler ratsam. Im Online- und Versandhandel haben Verbraucherinnen und Verbraucher grundsĂ€tzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Text HDE / Symbolfo / pixabay