Magdeburg. Der StĂ€dtische Abfallwirtschaftsbetrieb hat pĂŒnktlich zum 1. November die Winterdienstvorbereitungen fĂŒr die neue Wintersaison beendet. Das Streusalz ist eingelagert und die Abstimmung mit den beauftragten Fremdfirmen ist erfolgt. Die RĂ€um- und Streufahrzeuge sowie die Solefahrzeuge stehen fĂŒr den Winterdient bereit.
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Die stĂ€dtischen Streusalzreserven sind bereits entsprechend der Verkehrssicherungspflicht aufgefĂŒllt worden. Insgesamt stehen 2300 Tonnen Salz fĂŒr die StraĂen und 400 Tonnen Splitt zum Abstumpfen der Gehwege zur VerfĂŒgung. Je nach WitterungsverhĂ€ltnissen können bei Bedarf die Reserven auch noch aufgestockt werden.
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ZustĂ€ndigkeiten fĂŒr den Winterdienst
Die Stadt sorgt bei Schnee und Eis fĂŒr die Befahrbarkeit des HauptstraĂennetzes und die Erreichbarkeit wichtiger öffentlicher Einrichtungen, wie Schulen und KindertagesstĂ€tten. Bei besonderen Ereignissen oder extremen Wetterbedingungen wird eine „Koordinierungsgruppe Winterdienst“ einberufen, die besondere MaĂnahmen, zum Beispiel die Schneeabfuhr aus dem Stadtzentrum oder den zusĂ€tzlichen Einsatz von kleiner Winterdiensttechnik in NebenstraĂen, festlegt.
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„Bei starken und anhaltenden SchneefĂ€llen mĂŒssen wir uns zunĂ€chst auf den gesetzlich geforderten Winterdienst auf verkehrswichtigen StraĂen, wie Haupt-, Europa- und BundesstraĂen sowie den öffentlichen Personennahverkehr konzentrieren. Der Winterdienst auf nachrangigen StraĂen kann erst geleistet werden, wenn es die KapazitĂ€ten zulassen“, informiert der zustĂ€ndige Beigeordnete fĂŒr Personal, BĂŒrgerservice und Ordnung, Ronni Krug.
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EigentĂŒmerinnen und EigentĂŒmer oder Besitzerinnen und Besitzer von GrundstĂŒcken haben als Anlieger ebenfalls eine Winterdienstpflicht. Diese umfasst die RĂ€umung von Gehwegen vor den GrundstĂŒcken in einer Breite von 1,25 Metern. Es spielt dabei keine Rolle, ob das GrundstĂŒck bebaut oder unbebaut ist. Bei GlĂ€tte muss der Gehweg mit zum Beispiel mit Sand oder Splitt abgestumpft werden, damit ihn FuĂgĂ€nger sicher nutzen können.
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Der Winterdienst ist von 7.00 bis 20.00 Uhr zu leisten. Schnee und GlĂ€tte, die nach 20.00 Uhr auftreten, sind am Folgetag bis 7.00 Uhr zu beseitigen. Immer wieder wird vergessen, dass FuĂgĂ€nger vom Gehweg auch zur StraĂe gelangen mĂŒssen, um diese zu ĂŒberqueren. Aus diesem Grund muss vor dem GrundstĂŒck auch ein Zugang vom gerĂ€umten Gehweg zur StraĂe in einer Breite von 1,25 Metern gewĂ€hrleistet sein. Die zustĂ€ndigen Hausbesitzer werden gebeten, sich dabei dem gegenĂŒberliegenden GrundstĂŒck anzupassen.
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Bei PrivatstraĂen und noch nicht öffentlich gewidmeten StraĂen, wie zum Beispiel in ErschlieĂungsgebieten, stehen die EigentĂŒmer bzw. ErschlieĂungstrĂ€ger in der Winterdienstpflicht.
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Insbesondere bei starken SchneefĂ€llen und Extremwetterereignissen ist es wichtig, dass auch alle HauseigentĂŒmer ihre Winterdienstpflichten kennen und diesen nachkommen. Gerade fĂŒr extreme WitterungsverhĂ€ltnisse sollte jeder HauseigentĂŒmer mit entsprechenden GerĂ€ten wie Schneeschiebern und Streumittel, zum Beispiel Sand, rechtzeitig ausgestattet sein. Die Zufahrt zu den AbfallbehĂ€ltern bei Schnee, Eis und GlĂ€tte muss ebenfalls gewĂ€hrleistet sein.
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Weitere Regelungen der Stadt sind im Winterdienstkonzept der Landeshauptstadt Magdeburg aufgefĂŒhrt.
Quelle: Landeshauptstadt Magdeburg am 01. November 2024
Foto/pixabay