Mehrere VerstöĂe gegen das Pflichtversicherungsgesetz in der Landeshauptstadt Magdeburg
Im Zeitraum vom Freitag, den 01.03.2024 bis zum Samstag, den 02.03.2024 wurden in der Landeshauptstadt Magdeburg 15 VerstöĂe gegen das Pflichtversicherungsgesetz festgestellt. Vermehrt waren FahrzeugfĂŒhrer von Elektrokleinstfahrzeugen betroffen, bei denen der Versicherungsschutz lediglich bis zum 29.02.2024 bestand. Die Weiterfahrten wurden untersagt sowie entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Seit dem 01.03.2024 mĂŒssen die amtlichen Versicherungskennzeichen fĂŒr Mofas, Mopeds und E-Scooter gewechselt werden. AusschlieĂlich damit besteht ein Versicherungsschutz.
FĂŒhren eines KFZ nach polizeilicher Untersagung
Am Samstag, den 02.03.2024 wurde in der KlausenerstraĂe in Magdeburg ein PKW kontrolliert, bei dem der FahrzeugfĂŒhrer seinen FĂŒhrerschein nicht vorlegen konnte. Im Rahmen der ĂberprĂŒfung wurde bekannt, dass dem betroffenen FahrzeugfĂŒhrer das FĂŒhren von erlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen bis zur abschlieĂenden Entscheidung der zustĂ€ndigen Behörde in Folge einer Alkoholfahrt im öffentlichen Verkehrsraum untersagt wurde. Ein erneutes Strafverfahren wurde eingeleitet sowie die Sicherstellung des KFZ angedroht. Die Person wurde anschlieĂend aus den polizeilichen MaĂnahmen vor Ort entlassen.
Text/Foto: Polizei