Verkehrskontrollen in Magdeburg / Jede Menge E-Roller ohne Versicherungsschutz unterwegs

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Mehrere VerstĂ¶ĂŸe gegen das Pflichtversicherungsgesetz in der Landeshauptstadt Magdeburg 

Im Zeitraum vom Freitag, den 01.03.2024 bis zum Samstag, den 02.03.2024 wurden in der Landeshauptstadt Magdeburg 15 VerstĂ¶ĂŸe gegen das Pflichtversicherungsgesetz festgestellt. Vermehrt waren FahrzeugfĂŒhrer von Elektrokleinstfahrzeugen betroffen, bei denen der Versicherungsschutz lediglich bis zum 29.02.2024 bestand. Die Weiterfahrten wurden untersagt sowie entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Seit dem 01.03.2024 mĂŒssen die amtlichen Versicherungskennzeichen fĂŒr Mofas, Mopeds und E-Scooter gewechselt werden. Ausschließlich damit besteht ein Versicherungsschutz.

FĂŒhren eines KFZ nach polizeilicher Untersagung

Am Samstag, den 02.03.2024 wurde in der Klausenerstraße in Magdeburg ein PKW kontrolliert, bei dem der FahrzeugfĂŒhrer seinen FĂŒhrerschein nicht vorlegen konnte. Im Rahmen der ÜberprĂŒfung wurde bekannt, dass dem betroffenen FahrzeugfĂŒhrer das FĂŒhren von erlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen bis zur abschließenden Entscheidung der zustĂ€ndigen Behörde in Folge einer Alkoholfahrt im öffentlichen Verkehrsraum untersagt wurde. Ein erneutes Strafverfahren wurde eingeleitet sowie die Sicherstellung des KFZ angedroht. Die Person wurde anschließend aus den polizeilichen Maßnahmen vor Ort entlassen.

Text/Foto: Polizei