Vergabegesetz: Novelle zu Unzeiten

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Magdeburg. Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus des Landtages von Sachsen-Anhalt führt in seiner morgigen Sitzung eine Anhörung zum Entwurf des Tariftreue- und Vergabegesetzes durch. Als geladene Experten der Bauwirtschaft mahnen der Bauindustrieverband Ost e. V. (BIVO) und der Baugewerbe-Verband Sachsen-Anhalt (BGV) vor neuen bürokratischen Hürden in unsicheren wirtschaftlichen Zeiten:

„Die Landesregierung plant neben der Vielzahl bereits bestehender Sozial- und Umweltaspekte die Einführung zusätzlicher bürokratischer Hürden. Die angedachte Einführung des Vergabemindestlohns wird die öffentlichen Haushalte mit intensiven Prüfungs- und Kontrolltätigkeiten unverhältnismäßig belasten. Vor dem Hintergrund der geleisteten finanziellen Anstrengungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und den aktuellen Herausforderungen des Ukraine-Kriegs ist dies nicht nachvollziehbar“, so Dr. Robert Momberg (Foto), BIVO-Hauptgeschäftsführer. Lobend erwähnt Momberg die Einführung eines Bestbieterprinzips, wonach die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nur von dem Bieter, dem der Zuschlagerteilt werden soll, zu leisten sind. „Gleichwohl hätte bei der Einführung des Bestbieterprinzips die Anwendung diverser Formblätter, Nachweise und Eigenerklärungen als Bürokratiebremse hinterfragt werden können“, kritisiert der BIVO-Hauptgeschäftsführer abschließend.

Giso Töpfer, Hautgeschäftsführer des Baugewerbe-Verbandes Sachsen-Anhalt, merkt ergänzend an, dass wohl zukünftig das Bauen für die öffentliche Hand nicht nur komplizierter, sondern auch teurer werden wird. Zudem bestehe wegen des gesetzlichen Mindestlohns für die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns in Sachsen-Anhalt neben den tariflichen Regelungen in der Bauwirtschaft keine Veranlassung. Die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen, wie des Entgelts für Arbeitnehmer, ist alleinige Aufgabe der Tarifparteien. Diese Aufgabe wird in der Bauwirtschaft von den Tarifparteien verantwortungsbewusst wahrgenommen.

Ein Vergabegesetz habe allein den Zweck zu erfüllen, öffentliche Vergabeprozesse effizient und transparent durchzuführen. Für diesen Grundsatz werden wir als verbandliche Vertreter der Bauwirtschaft im weiteren Gesetzgebungsverfahren und darüber hinaus eintreten, so Momberg und Töpfer abschließend.

Foto: Dr. Robert Momberg, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost (c) BIVO