Unternehmens-insolvenzen im August 2021: -2,1 % zum Vorjahresmonat

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  • Zahl beantragter Regelinsolvenzverfahren im Oktober 2021 nach vorlĂ€ufigen Angaben knapp ein Drittel niedriger als im Vormonat (-29,2 %)
  • Verbraucherinsolvenzen im August 2021 gegenĂŒber Vorjahresmonat mehr als verdreifacht (+217,7 %)


Im August 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 1 029 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 2,1 % weniger als im August 2020. Der rĂŒcklĂ€ufige Trend der vergangenen Monate setzte sich somit auch nach Auslaufen vieler Sonderregelungen, wie der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht fĂŒr ĂŒberschuldete Unternehmen, fort. Im Vergleich zum August 2019, also vor der Corona-Krise, war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im August 2021 um 36,7 % niedriger.

Die voraussichtlichen Forderungen der GlÀubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte im August 2021 auf rund 8,2 Milliarden Euro. Im August 2020 hatten sie noch bei etwa 17,4 Milliarden Euro gelegen.

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im August 2021 im Baugewerbe mit 190 FĂ€llen (August 2020: 174; +9,2 %). Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 141 Verfahren (August 2020: 165; -14,5 %). Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Vermittlung und Überlassung von ArbeitskrĂ€ften, ReisebĂŒros und Reiseveranstalter, Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien, Reinigung von GebĂ€uden, Straßen und Verkehrsmitteln, sowie Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter) wurden 110 Insolvenzen gemeldet (August 2020: 129, -14,7 %).

Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021 durch Corona und Hochwasser

Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprĂ€gt war. Von Anfang MĂ€rz 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht fĂŒr ĂŒberschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin fĂŒr Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. FĂŒr diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfĂ€nglich eingesetzt. In den Zahlen fĂŒr August 2021 ist, unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit bei den Gerichten, weiterhin keine Trendumkehr bei der Zahl der Unternehmensinsolvenzen zu beobachten.

Beruht der Eintritt einer ZahlungsunfĂ€higkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der StarkregenfĂ€lle oder des Hochwassers im Juli 2021, ist die Insolvenzantragspflicht noch bis maximal 31. Januar 2022 ausgesetzt.

29,2 % weniger beantragte Regelinsolvenzverfahren im Oktober 2021 gegenĂŒber Vormonat

Hinweise auf die kĂŒnftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren. Im Oktober 2021 sank diese Zahl laut vorlĂ€ufigen Angaben um 29,2 % gegenĂŒber September 2021, nachdem sie zuletzt gestiegen war (+6,0 % im September 2021 gegenĂŒber August 2021).

Im Vergleich zu Oktober 2020 lag die Zahl um 15,1 % niedriger. Damals war die Antragspflicht noch vollumfĂ€nglich ausgesetzt, was zu einem deutlichen RĂŒckgang im Vergleich zu Oktober 2019 (-39,2 %) gefĂŒhrt hatte.

217,7 % mehr Verbraucherinsolvenzen im August 2021 als im August 2020

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat sich im August 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat mehr als verdreifacht. 5 779 Verbraucherinnen und Verbraucher stellten einen Insolvenzantrag, das war ein Anstieg um 217,7 % gegenĂŒber August 2020. Der starke Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen VerkĂŒrzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt fĂŒr ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele ĂŒberschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunĂ€chst zurĂŒckhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. GegenĂŒber August 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland, stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im August 2021 um 10,3 %.

Hinweise zu Regelinsolvenzverfahren:

Die Insolvenzstatistik erfasst keine Unternehmensschließungen, die unabhĂ€ngig von einer Insolvenzantragspflicht aus anderen GrĂŒnden erfolgen. Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zĂ€hlen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tĂ€tig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbststĂ€ndig TĂ€tige, deren VermögensverhĂ€ltnisse als nicht ĂŒberschaubar eingestuft werden.