Umweltministerium legt erneut Programm zur Radonmessung fĂŒr Privatwohnungen auf / Jetzt kostenlose Messboxen anfordern

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Edelgas mit Gesundheitsrisiko: NatĂŒrlich vorkommendes Radon gilt nach dem Rauchen und neben Feinstaub als hĂ€ufigste Ursache fĂŒr Lungenkrebs. Vor allem im Harz und im sĂŒdlichen Harzvorland tritt es aus geologischen GrĂŒnden verstĂ€rkt aus der Erde aus und kann sich daher in InnenrĂ€umen ansammeln. Deshalb hat das Umweltministerium jetzt erneut ein Programm zur Messung der Radonkonzentration fĂŒr Privatwohnungen aufgelegt.

Der rĂ€umliche Fokus liegt diesmal auf dem nördlichen Landkreis Harz, dem Burgenlandkreis sowie dem sĂŒdwestlichen Saalekreis und dem östlichen Landkreis Mansfeld-SĂŒdharz. Eine entsprechende Karte findet sich im Sachsen-Anhalt-Viewer. Zu diesen Gebieten liegen bislang kaum Radon-Daten vor.

Die Messung der Radon-Belastung in der eigenen Wohnung lĂ€uft ĂŒber kleine Messboxen, die Interessierte kostenlos per Post ins Haus bekommen. DafĂŒr notwendig ist lediglich eine Online-Anmeldung beim durch das Ministerium beauftragten Unternehmen Radonova Laboratories. Auf der Homepage https://radonova.de/ gibt es einen entsprechenden Button zur Radonmessung in Sachsen-Anhalt. Die Boxen werden verschickt, solange der Vorrat reicht.

Je Wohnung werden zwei Messboxen zur VerfĂŒgung gestellt. Die so genannten Exposimeter brauchen keinen Strom, arbeiten gerĂ€uschlos und werden fĂŒr ein Jahr in der Wohnung ausgelegt, am besten im Wohn- und Schlafzimmer. Der enthaltene Kunststoff verĂ€ndert sich unter dem Einfluss von Radon. Nach Ablauf des Jahres wird dann die VerĂ€nderung gemessen. DafĂŒr mĂŒssen die Exposimeter im vorfrankierten RĂŒckumschlag an das Unternehmen zurĂŒckgesandt werden.

Nach der Auswertung erhalten die Teilnehmenden das Messergebnis fĂŒr die jeweilige WohnstĂ€tte sowie die Information, ob Handlungsbedarf besteht, um die eigene Gesundheit zu schĂŒtzen. Dies kann beispielsweise heißen, hĂ€ufiger zu lĂŒften, die TĂŒr zum Keller abzudichten oder im Extremfall eine bauliche VerĂ€nderung vornehmen zu lassen – eine Pflicht zur Umsetzung gibt es jedoch nicht. NĂ€here Informationen hierzu gibt es auf den Internetseiten des Bundesamtes fĂŒr Strahlenschutz (BfS). Die Daten zur Radonverteilung im Land werden zudem anonymisiert zu wissenschaftlichen Zwecken genutzt, um weitere Maßnahmen zum Schutz vor Radon in Sachsen-Anhalt zu planen. RĂŒckschlĂŒsse auf Person oder Wohnadresse sind nicht möglich.

Das Angebot gilt vorrangig in den genannten Fokus-Regionen des Landes – egal ob Miet- oder Eigentumswohnung bzw. Einfamilien- oder Reihenhaus. Aber auch Mieter und EigentĂŒmer außerhalb dieser Gebiete können sich registrieren lassen; sie kommen dann vorerst auf eine Warteliste. Ausgeschlossen sind lediglich ArbeitsplĂ€tze, fĂŒr die in Radon-Vorsorgegebieten ohnehin eine gesetzliche Messpflicht gilt. Wer am Messprogramm fĂŒr Privathaushalte teilnehmen möchte, sollte nicht allzu lange warten: Insgesamt sind Messboxen fĂŒr 560 Wohnungen verfĂŒgbar.

Dazu sagte der fĂŒr Strahlenschutz zustĂ€ndige Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto): „Radioaktives Radon kann man nicht sehen, riechen oder schmecken, trotzdem ist die Gesundheitsgefahr fĂŒr den Menschen real. Deshalb geben wir privaten Haushalten im Land jetzt erneut die Möglichkeit, die Belastung in den eigenen vier WĂ€nden einfach und kostenlos zu bestimmen. Im Verbund mit Außenmessungen in Kommunen und den verpflichtenden Radonmessungen fĂŒr ArbeitsplĂ€tze in Radon-Vorsorgegebieten können wir so Risiken genauer einschĂ€tzen sowie die Bevölkerung besser informieren und beraten.“

Hintergrund:

Radon kommt ĂŒberall im Boden natĂŒrlich vor und kann in hoher Konzentration die Lunge schĂ€digen. Laut Bundesamt fĂŒr Strahlenschutz gibt es im SĂŒden und Westen Sachsen-Anhalts erhöhte Radonwerte in der Bodenluft. Handlungsbedarf besteht, wenn die ĂŒber das Jahr gemittelte Radon-222-AktivitĂ€tskonzentration in AufenthaltsrĂ€umen bzw. an ArbeitsplĂ€tzen mehr als 300 Becquerel je Kubikmeter betrĂ€gt.

Bei schlechter LĂŒftung kann sich Radon in bodennahen InnenrĂ€umen ansammeln. Je nach Höhe der durchschnittlichen Konzentration kommen verschiedene Maßnahmen in Betracht: regelmĂ€ĂŸiges LĂŒften, ein automatisches LĂŒftungssystem, Abdichten der Bodenplatte bzw. der KellerrĂ€ume an den DurchbrĂŒchen fĂŒr Versorgungsleitungen, eine Radondrainage durch ein Rohrleitungssystem unterhalb des Hauses oder das Anlegen eines so genannten Radonbrunnens, einer Art „Radon-Falle“ außerhalb, aber in der NĂ€he des Hauses.

Seit Ende 2020 gelten 15 Gemeinden und GemeindeverbĂ€nde in Sachsen-Anhalt als Radonvorsorgegebiete:

  • Landkreis Harz: Einheitsgemeinde Stadt Falkenstein/Harz, Einheitsgemeinde Stadt Harzgerode, Einheitsgemeinde Stadt Ilsenburg (Harz), Einheitsgemeinde Stadt Oberharz am Brocken, Einheitsgemeinde Stadt Thale und Einheitsgemeinde Stadt Wernigerode.
  • Landkreis Mansfeld-SĂŒdharz: Einheitsgemeinde Stadt Allstedt, Einheitsgemeinde Stadt Arnstein, Einheitsgemeinde Stadt Hettstedt, Einheitsgemeinde Lutherstadt Eisleben, Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld, Einheitsgemeinde Stadt Sangerhausen, Einheitsgemeinde SĂŒdharz, Verbandsgemeinde Goldene Aue und Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra.

In diesen Radonvorsorgegebieten gelten laut Strahlenschutzgesetz des Bundes folgende Regelungen:

  • FĂŒr bestehende WohngebĂ€ude wird EigentĂŒmern und Bewohnern empfohlen, freiwillig Maßnahmen zu ergreifen, um die Radon-Konzentration im GebĂ€ude zu senken. Die Behörden haben die Aufgabe, Einwohner ĂŒber die Gesundheitsrisiken zu informieren und fĂŒr Schutzmaßnahmen zu gewinnen.
  • Bei Neubauten muss der Bauherr durch bauliche oder andere technische Maßnahmen weitgehend verhindern, dass Radon in das GebĂ€ude eindringen kann. DafĂŒr in Frage kommende Maßnahmen finden sich in der Strahlenschutzverordnung.
  • FĂŒr ArbeitsplĂ€tze Verantwortliche sind verpflichtet, die Radon-Konzentration an diesen ArbeitsplĂ€tzen im Keller und im Erdgeschoss zu messen sowie ggf. Maßnahmen zur Verringerung der Konzentration einzuleiten.

Die Pflicht, das Eindringen von Radon in Neubauten zu verhindern oder erheblich zu erschweren, besteht ĂŒbrigens auch außerhalb der Radonvorsorgegebiete – also fĂŒr alle GebĂ€ude mit Aufenthalts- oder ArbeitsrĂ€umen, die neu errichtet werden. Dort gilt sie aber als erfĂŒllt, wenn die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden.

Mehr Informationen zum Thema finden sich auf den Internetseiten des Umweltministeriums unter https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/strahlenschutz/radon-in-sachsen-anhalt/#c293173.

Text/Foto: Ministerium fĂŒr Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt am 09. August 2025