Tourismus in Sachsen-Anhalt auch im Mai 2022 deutlich ansteigend gegenĂŒber dem Vorjahr

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Die vorlĂ€ufigen Ergebnisse der Monatserhebung im Tourismus wiesen fĂŒr die Beherbergungsbetriebe im Mai 2022 knapp 320 200 GĂ€steankĂŒnfte sowie rund 786 700 Übernachtungen aus.

Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war das sowohl bei den GĂ€sten (Mai 2021: 75 246) als auch bei den Übernachtungen (247 264) ein deutliches Plus im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Die GĂ€ste kamen zu einem Anteil von 93,7 % ĂŒberwiegend aus dem Inland. Es stiegen die GĂ€ste- und Übernachtungszahlen. Mit knapp 20 200 GĂ€sten aus dem Ausland waren dies 250,9 % mehr als im Mai des Vorjahres. Die Übernachtungszahlen von GĂ€sten aus dem Ausland lagen mit rund 54 400 um 133,7 % höher als im Vorjahresmonat.

Von den in die Erhebung einbezogenen Beherbergungsbetrieben waren 1 097 im Mai 2022 geöffnet (Mai 2021: 943 geöffnete Beherbergungsbetriebe). Die angebotenen Schlafgelegenheiten waren zu 33,0 % ausgelastet (Mai 2021: 13,2 %). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der GÀste betrug 2,5 Tage. Im Mai des Vorjahres betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer 3,3 Tage.

In der Betrachtung nach einzelnen Betriebsarten gab es im Mai 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat durchgĂ€ngig mehr GĂ€ste und Übernachtungen. Am deutlichsten fiel das Plus auf Erholungs- und Ferienheime, Jugendherbergen und HĂŒtten und Ferienzentren. Auch in weiteren Betriebsarten konnten ĂŒberdurchschnittliche Werte verbucht werden. So verzeichnete die Hotellerie 287,7 % mehr GĂ€ste und 252,0 % mehr Übernachtungen, die Hotels garnis 212,6 % mehr GĂ€ste und 149,3 % mehr Übernachtungen und die Pensionen 244,1 % mehr GĂ€ste und 141,8 % mehr Übernachtungen.

Die Reisegebiete verzeichneten im Mai 2022 wieder einen deutlichen Anstieg an GĂ€ste und Übernachtungen als im Vorjahresmonat. Den mit Abstand grĂ¶ĂŸten Anstieg der GĂ€ste- und Übernachtungszahlen gab es in den Reisegebieten Altmark und in den Beherbergungsbetrieben im Harz und Harzvorland.

In die Monatserhebung im Tourismus sind einbezogen Beherbergungsbetriebe mit 10 und mehr Schlafgelegenheiten und CampingplÀtze mit 10 und mehr StellplÀtzen.

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