Tötungsdelikt zum Nachteil einer 14-Jährigen / Haftbefehl erlassen

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Ergänzungsmeldung

Die polizeilichen Ermittlungen zum Tod der 14-Jährigen Jugendlichen aus Aschersleben haben auf die Spur von zwei 14-Jährigen deutschen Jugendlichen geführt. Gegen einen der Verdächtigen wurde wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl durch das Amtsgericht Magdeburg erlassen. Der Haftbefehl wird in einer Jugendanstalt vollzogen.

Der andere Tatverdächtige wurde mangels dringenden Tatverdachts aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.

Die Ermittlungen dauern an. Weitere Auskünfte werden unter Berücksichtigung des Alters der Täter und den strengen Vorschriften des Jugendstrafrechts nicht erteilt.

Foto (c) Amtsgericht Magdeburg