BKA: Psychoaktive Stoffe in Nahrungsmitteln – Das Bundeskriminalamt warnt vor den Gefahren insbesondere für Kinder

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Wiesbaden (ots) – Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor Lebensmitteln, die mit natürlichem Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC) angereichert sind. Dieses ist nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft. Derartige Produkte dürfen daher nicht verschrieben, verabreicht oder zum unmittelbaren … Weiter