Wahlplakate an Lichtmasten noch unzulässig / Magdeburger Ordnungsamt informiert Stadtratsfraktionen
Magdeburg. Im Zusammenhang mit der nächsten Bundestagswahl ist das Anbringen von Wahlplakaten an Lichtmasten öffentlicher StraĂźen derzeit noch verboten. Grund ist, dass der 23. Februar 2025 als Wahltag noch nicht feststeht. Weil in der Stadtverwaltung bereits ersten Anfragen zur Plakatierung … Weiter