Der Landkreis Börde hat eine Rechtsverordnung zur Regelung von Ansammlungsverboten auf bestimmten öffentlichen Plätzen am 31. Dezember 2021 und am 1. Januar 2022 erlassen
Mit der Verordnung wird das Abbrennen von Pyrotechnik auf den folgenden öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Plätzen am 31. Dezember 2021 und am 1. Januar 2022 untersagt. Stadt Haldensleben:Marktplatz, Masche und Hagenstraße im Bereich der Fußgängerzone, sowie Lindenplatz und Adlerplatz in … Weiter