Der Landkreis Börde hat eine Rechtsverordnung zur Regelung von Ansammlungsverboten auf bestimmten öffentlichen Plätzen am 31. Dezember 2021 und am 1. Januar 2022 erlassen

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Mit der Verordnung wird das Abbrennen von Pyrotechnik auf den folgenden öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Plätzen am 31. Dezember 2021 und am 1. Januar 2022 untersagt. Stadt Haldensleben:Marktplatz, Masche und Hagenstraße im Bereich der Fußgängerzone, sowie Lindenplatz und Adlerplatz in … Weiter